Hohe Barrieren beim Übergang

Junge Menschen aus Haushalten, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, erfahren ein deutlich erhöhtes Risiko instabiler Übergänge von der Schule in die Ausbildung oder den Beruf. Ein aktueller Befund aus der Grundsicherungsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeitet heraus, dass Jugendliche aus der „SGB-II-Gruppe” weiter mit deutlich ungünstigeren Voraussetzungen in den Übergang starten als Jugendliche aus der Vergleichsgruppe.

Die Erkenntnis ist nicht neu: Ein erfolgreicher Abschluss in einer schulischen und betrieblichen Ausbildung oder einem akademischen Studiengang legt in aller Regel den Grundstein für einen gelungenen Einstieg in die weitere berufliche Laufbahn. Die Zahl derer, die keinen Abschluss erreichen, wächst jedoch stetig. Im Jahr 2022 waren rund 2,9 Millionen junge Erwachsene ohne beruflichen Abschluss – ein neuer Höchststand in Deutschland laut Berufsbildungsbericht. Die Herausforderung haben CDU/CSU und SPD erkannt und kündigen in ihrem Koalitionsvertrag Handlungsbereitschaft an: Die Zahl der jungen Menschen ohne Abschluss soll deutlich sinken.

Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt

Der Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Eine zentrale Rolle spielt das familiäre Umfeld. Begrenzte finanzielle Mittel, ein häufig geringes Bildungsniveau der Eltern und wenig unterstützende Netzwerke erschweren die Entwicklung wichtiger kognitiver und sozialer Kompetenzen, unterstreicht der IAB-Befund. Sowohl die Einzelfaktoren als auch deren Summe können die späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigen.

Destruktive Leistungskürzungen

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit ist es sozial-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch destruktiv, über Leistungskürzungen beim jetzigen Bürgergeld (bald Neue Grundsicherung) nachzudenken. Laut Medienberichten soll Bundeskanzler Friedrich Merz jedoch im Präsidium der CDU auf Sparpotenziale bei der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe in den Kommunen hingewiesen haben. Betroffen von Einsparungen wären Angebote der Jugendberufshilfe, die ein wesentlicher Baustein der Jugendsozialarbeit sind. Nach Paragraf 13 des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die eine schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration junger Menschen fördern, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

Frühzeitige und umfassende Förderung

Wer die Zahl der Schulabschlüsse steigern, damit die Voraussetzungen für den Übergang in Ausbildung und Beruf verbessern und von der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte fördern will, muss Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Teilhabe junger Menschen fördern. Das Fazit der Autor*innen des IAB-Befundes: „Eine frühzeitige und umfassende Förderung kann dazu beitragen, Übergänge in Ausbildung zu erleichtern und längerfristige Benachteiligungen gerade für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien abzumildern”.

Text: Michael Scholl

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