Handlungsbedarfe aus dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung

Möglichst alle jungen Menschen in ihrer Vielfalt sollen an Entscheidungen auf allen föderalen Ebenen beteiligt werden – informiert, qualifiziert, transparent und verbindlich. Diese zentrale Aussage ist Ergebnis eines Dialogs von jungen Menschen und Fachkräften, von Expert*innen aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Verwaltung. Zum Ende der Legislatur stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Handlungsbedarfe auf dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung  (NAP Jugendbeteiligung) vor.

Durch den Bruch der Regierungskoalition und die vorgezogenen Neuwahlen wird der Dialog im NAP Jugendbeteiligung verkürzt. Eine Abschlussdokumentation wird vom BMFSFJ im Frühjahr 2025 angekündigt. Bundesjugendministerin Lisa Paus präsentierte jedoch vor der Bundestagswahl zentrale Ergebnisse und legt der künftigen Regierung nahe, Perspektiven junger Menschen ernst zu nehmen. „Die jungen Menschen wollen mitreden, wenn es um ihre Zukunft und um ihre Gegenwart geht. Und das müssen wir ermöglichen!“, sagte Lisa Paus. Mitbestimmung brauche klare Regeln, leicht verständliche Informationen und jugendgerechte Formate. Aber vor allem brauche sie verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten im Gesetz.

Zentrale Handlungsempfehlungen

Konkret wollen junge Menschen mit Blick auf die Handlungsempfehlungen des NAP Jugendbeteiligung:

  • Auf Augenhöhe mitbestimmen: Junge Menschen wollen in Beteiligungsprozessen gleichwertig wie Erwachsene behandelt werden und ihre Anliegen sollen ernst genommen werden.
  • Eine verständliche und angemessene Ansprache: Eine jugendgerechte Kommunikation ist entscheidend für die Beteiligung junger Menschen. Sie stellt sicher, dass Informationen so vermittelt werden, dass sie die jungen Menschen direkt ansprechen und ihnen klar wird, wie sie sich aktiv einbringen können.
  • Bessere Informationen zu Beteiligungsangeboten: Auf diese sollen junge Menschen problemlos zugreifen können. Die Informationen sollen einfach zu finden sein. Hierfür soll eine zentrale Beteiligungsplattform entwickelt werden.
  • Mehr Verbindlichkeit für Beteiligung: Es sollen klare gesetzliche Regeln bestehen, die sicherstellen, dass junge Menschen bei Entscheidungen, die sie betreffen, mit einbezogen werden.
  • Zugang für alle: Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Beteiligungsangebote sollen so gestaltet sein, dass sie leicht zugänglich sind, ohne große Hürden oder Barrieren.
  • Unterstützung und Begleitung von Fachkräften: Diese müssen gut ausgebildet und geschult sein, um junge Menschen in Beteiligungsangeboten effektiv zu begleiten.
  • Mehr Vernetzung und Austausch von Personen, die im Bereich der Beteiligung aktiv sind. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen können bessere Lösungen entwickelt und die Beteiligung junger Menschen effektiver gestaltet werden.
  • Eine gute ressortübergreifende Zusammenarbeit der Bundesregierung im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung. Dazu zählen insbesondere die weitere Umsetzung kontinuierlicher Beteiligungsformate der Bundesregierung. Bei geförderten Maßnahmen und Programmen durch die Bundesregierung soll berücksichtigt werden, wie die Beteiligung junger Menschen angemessener angewendet werden kann.

Aufgaben für die Jugendsozialarbeit

Die Erwartungen junger Menschen haben auch Einfluss auf die Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit. Vor allem der Punkt „Unterstützung und Begleitung von Fachkräften“ bedeutet, sich in Sachen Jugendbeteiligung zu qualifizieren. Ist Expertise vorhanden, können Fachkräfte der Jugendsozialarbeit zudem bei barrierefreien Zugängen zu Beteiligungsangeboten unterstützen, den Zugang zu Informationen verbessern und Beteiligung in den Maßnahmen weiterentwickeln.

Jugendbeteiligung in Gremien der Regierung

Im Rahmen des NAP Jugendbeteiligung wurden von November 2022 bis Oktober 2024 in einem Dialogprozess mit der Öffentlichkeit Empfehlungen für eine gute Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet. In bundesweit 14 Veranstaltungen wurden mehr als 1700 überwiegend junge Menschen und Fachkräfte erreicht. Erste Erkenntnisse aus dem Prozess sind in Maßnahmen des BMFSFJ eingeflossen. Etwa durch die Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung, die Beteiligung junger Menschen in Gremien wie dem Bundesjugendkuratorium und dem Jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ, in dem auch BAG KJS-Geschäftsführer Tom Urig für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit mitwirkte.

 

Autor: Michael Scholl

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