Gutachten: Geplante Grundgesetzänderung zu Kinderrechten bringt keinen nennenswerten Effekt

Die Debatte um die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz reißt nicht ab. Am 22. Januar 2021 hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Entschluss gefasst. Ein Gesetzentwurf wurde vorgelegt. Vielen Verbänden und auch der Opposition erschien der Vorschlag als nicht ausreichend. Man würde damit hinter der UN-Kinderrechtskonvention sowie der geltenden Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Die Linke) hatte beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten beauftragt. Das nun vorliegende Gutachten belegt, dass sich für die Grundrechte von Kindern keine Änderungen ergeben würden. In der vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellten Expertise wird zudem festgestellt, dass die Beteiligungsrechte von Heranwachsenden im Vergleich zu den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in dem Gesetzesentwurf „weit“ zurück bleiben. Gerade dieser Aspekt war seit dem Bekanntwerden des Formulierungsvorschlags der Koalition immer wieder kritisiert worden. Müller kommentierte das Gutachten: „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Anstatt Kinder zu stärken, übt sich die Bundesregierung in Symbolpolitik mit Verfassungsrang“.

Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages; Die Linke

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