Grundsicherung: Mehr Stress in einem gestressten System

Die Regierungskoalition im Bundestag hat die Regeln der Grundsicherung für Arbeitssuchende geändert. Menschen, die staatliche Leistung beziehen, können schneller und schärfer sanktioniert werden, wenn sie gegen Mitwirkungspflichten verstoßen und Termine versäumen. Sie sollen vorrangig in einen Job vermittelt werden, selbst wenn er nicht zu Ausbildungsstand und Lebenslage passt. Sie dürfen weniger Rücklagen für ihre Zukunft bilden und müssen stärker um ihre Wohnsituation bangen. Aus unserer Sicht bedeutet all das mehr Stress in einem ohnehin gestressten System. Deswegen kritisieren wir einzelne Maßnahmen und die Härte des Gesetzes.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bemüht sich in einem Faktenpapier, die Entscheidung zu erklären. Die FAQ klingen, als seien die Maßnahmen sinnvoll und würden vor allem diejenigen stärken, die Leistungen beziehen. Das Ministerium betont: Weil die große Mehrheit unauffällig ist und vorbildlich mitwirkt, hat sie nichts zu befürchten. Die Wahrnehmung der Leistungsbeziehenden steht dem gegenüber. Bei vielen bleibt nach der Debatte und der Entscheidung das Gefühl: Ich darf mir keinen bürokratischen Fehler erlauben, muss mich mehr denn je rechtfertigen und bekomme im täglichen Kampf um eine menschenwürdige Existenz zusätzliche Auflagen.

Angriff auf Millionen Betroffene

Die schrillen Töne in der Debatte suggerieren außerdem: Wer im Leistungsbezug ist, will nicht arbeiten und die Situation ändern, will nicht die erwartete Leistung der Gesellschaft erbringen – wer auch immer diese Leistung definiert. Hängen bleibt ein Angriff auf Millionen, die aus vielfältigen Gründen nicht in Arbeit kommen können, zum Beispiel wegen Krankheit oder Care-Arbeit, geringer Qualifikation oder Sprachkompetenz. Oder wegen mangelhafter (Kinder)-Betreuung, fehlenden Teilzeitstellen oder desolater öffentlicher Infrastruktur – etwa Bus und Bahn im ländlichen Raum.

Sanktionen treffen junge Menschen

Insbesondere junge Menschen haben das Recht auf einen Sozialstaat, der sie in ihren individuellen Bedarfen fördert, ihre Teilhabe garantiert und ihnen verlässlich in Notlagen hilft. Wir befürchten, dass die verstärkten Sanktionen, die sich gegen die Eltern junger Menschen richten, diese Kinder und Jugendlichen treffen. Die Versorgung junger Menschen in Bedarfsgemeinschaften hängt vollständig von ihren sanktionierten Eltern(-teilen) ab. Allein schon eine Leistungsminderung belastet die Lebensumstände junger Menschen erheblich.

Paradox wird es bei Sanktionen innerhalb von Familien. Einerseits erkennt der Gesetzgeber die Sanktion als Risiken für Kinder und Jugendliche an. Andererseits soll künftig das Jugendamt zur Prüfung möglicher Kindeswohlgefährdungen eingeschaltet werden, denn fehlende Mitwirkung kann Kinderschutzverfahren auslösen – nicht aufgrund konkreter Gefährdung, sondern durch Verwaltungshandeln. Anstatt Risiken zu verhindern, soll das Jugendamt zur nachgelagerten Reparaturwerkstatt für Probleme werden, die erst durch Sanktionen entstehen.

Im Übrigen gelten junge Menschen bereits gesetzlich ab Vollendung des 15. Lebensjahres als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Somit besteht die Gefahr, dass Minderjährige direkt von Leistungsminderungen bis hin zur Totalsanktion betroffen sein können. Wir fordern, dass das Existenzminimum von Minderjährigen staatlich gewährleistet wird.

Fehlende Rahmenbedingungen

Wir haben zudem große Sorge, dass die Mitarbeitenden in Jobcentern und Agenturen mit der nun deutlich gestiegenen Verantwortung, die sie mit ihren Entscheidungen für die Betroffenen übernehmen, allein gelassen werden. Außerdem fehlt, was der Gesetzgeber voraussetzt: Eine reibungslose digitale Zusammenarbeit von Behörden, bürokratiearme Prozesse und eine florierende wirtschaftliche Lage, die Arbeitsplätze bietet. Die Erfahrung aus der Praxis der Jugendsozialarbeit in der Begleitung junger Menschen zeigt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Norm und die Entscheidungsräume in den Behörden faktisch nicht in einheitlicher Qualität umgesetzt werden. Wir fürchten: Was der Staat nicht leisten kann, müssen die Menschen im Bezug ausbaden.

Über die Köpfe der Betroffenen hinweg

Die Bundestagsdebatte hat deutlich gemacht, dass die gemeinsame Entscheidung von CDU/CSU und SPD auf dünnem Eis steht. Während die Union die Abschaffung des Bürgergeldes postuliert, nennt die SPD das neue Gesetz Weiterentwicklung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung. Argumente jenseits der Fakten dominierten die Debatte. Die Ansicht der Betroffenen und jener, die sie außerhalb der Jobcenter und Behörden begleiten, sind nicht ausreichend in die Entscheidung eingeflossen.

Vertrauen und Zutrauen

Für uns bleibt der Beschluss zur neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende falsch. Im Mittelpunkt dieser und der kommenden Reform zum verlässlichen Sozialstaat muss stehen, Menschen zu fördern und ihre Existenz zu sichern. Das gilt insbesondere für junge Menschen. Deswegen muss die vorrangige Qualifizierung für oder in Ausbildung und Beruf immer vor der Vermittlung in Arbeit angestrebt werden. Leistungen müssen gebündelt und derart bereitgestellt werden, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Vertrauen und Zutrauen des Staates in die Menschen muss Leitgedanke des demokratischen Sozialstaates bleiben.

 

Autorin: Lena Bloemacher

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