Bildungs- und Beschäftigungschancen verbessern – durch gezielte Förderung junger Menschen

BDA und Deutscher Caritasverband sind der Auffassung, dass jeder Jugendliche Talente und Stärken besitzt, die frühzeitig systematisch und individuell gefördert werden müssen. Die Schaffung von Lebensbedingungen, die allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft und Status ihrer Familien Teilhabe und Chancengerechtigkeit für ihre persönliche Entwicklung ermöglichen, ist eine große Herausforderung für alle Bürger in Deutschland. Ziel der gemeinsamen Erklärung von BDA und Deutschem Caritasverband ist es, in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarktpolitik die notwendigen Handlungsfelder zu identifizieren, um vor allem für junge Menschen mit Förderbedarf ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes und aktives Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Auszüge aus der gemeinsamen Erklärung von Caritas und BDA „Junge Menschen gezielt fördern – Bildungs- und Beschäftigungschancen für alle verbessern“:
“ … Anstrengungen für gute Bildung intensivieren
… Erforderlich … einen ein hochwertiges Bildungssystem, das eine ganzheitliche Persönlichkeitsbildung zum Ziel hat und den Einzelnen gezielt und bestmöglich entsprechend seiner individuellen Potenziale fördert. Mehr Gestaltungsspielraum auf der Ebene der Schulen, ein lernförderndes Schulklima, eine individuelle Förderung in allen Bildungsbereichen und eine hohe Durchlässigkeit im gesamten Bildungssystem sind hierfür zentrale Voraussetzungen. …

BDA und Deutscher Caritasverband identifizieren hierfür folgende zentrale Handlungsfelder: ## …
## Leitendes Ziel von Qualitätsverbesserungen im Schulsystem muss die Entfaltung aller Potenziale und Stärken der Jugendlichen sein. Ein guter Schulabschluss ist eine wesentliche Vorsetzung für ein gelingendes Leben und eine erfolgreiche Ausbildung im dualen System. Dafür ist eine intensive, gezielte Förderung jedes Schülers auf Basis individueller Förderpläne entscheidend. Zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsentwicklung gehört auch die Vermittlung von ökonomischen Kompetenzen, damit junge Menschen mündige Staatsbürger werden, die ihr Leben eigenverantwortlich gestalten lernen. Damit in den Schulen flexibel auf die besonderen Bedürfnisse und Situationen der Schüler eingegangen werden kann, bedarf es mehr qualifizierter Ganztagsangebote, einer konsequent individuellen Förderung und höherer Gestaltungsspielräume. Die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte muss sich konsequent an den Anforderungen, die im Berufsalltag von den Pädagogen zu bewältigen sind, orientieren. Eine frühzeitige systematische und nachhaltige Berufsorientierung in Kooperation mit der Wirtschaft und unter Einbeziehen der Eltern muss an allen Schulen fest verankert sein. Insbesondere Schulen an sozialen Brennpunkten müssen durch schulbezogene Jugendsozialarbeit und durch systematische Kooperation mit der Jugendhilfe gestärkt werden, damit die Förderung gezielter und nachhaltiger angegangen werden kann.
## Um die vor Ort sehr unterschiedlich hohen Quoten der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss zu reduzieren, sehen wir auch die Kommunen in der Verantwortung. Ein klarer politischer Wille, mehr Schüler(innen) zu ihrem Abschluss zu verhelfen, der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen Schule, freien Trägern, Jugendhilfe und Arbeitgebern,
der Einbezug der Eltern- und Familienarbeit, sozialräumliche Arbeit, die Einrichtung von Schulsozialarbeit, spezielle Förderprogramme für schulmüde Kinder und Jugendliche und Lernförderung sind hier hilfreich.
## Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ist eine elementare Voraussetzung für einen gelingenden Start in das Berufsleben. Dafür sind breit angelegte Ausbildungsgänge und mehr differenzierte Angebote erforderlich. Wichtig sind gerade bei benachteiligten Jugendlichen systematische, möglichst praxisnahe Übergänge von der Schule in die Ausbildung
(zum Beispiel Praxisklassen, Einstiegsqualifizierung) und eine individuelle, bedarfsgerechte und kontinuierliche Begleitung. Die Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe verfügt hier über spezifische Kompetenzen. Ergänzend können Mentoren oder Paten wichtige Unterstützung leisten. Differenzierte Ausbildungsangebote wie zweijährige Ausbildungsberufe (mit Anrechnungsmöglichkeiten auf dreijährige Berufe) und die Nutzung von Ausbildungsbausteinen (auch um erst teilweise erworbene Qualifikationen sichtbar zu machen) unter Wahrung des Berufsprinzips können zu einer verstärkten Integration von Jugendlichen mit schlechteren Schulnoten beitragen. …
## Um auch die Chancen von Jugendlichen mit Behinderung auf einen Ausbildungsplatz und einen erfolgreichen Berufseinstieg zu erhöhen, müssen vor allem die Anstrengungen für mehr gemeinsames Lernen von Anfang an, das heißt in Kindergarten und Schule, nach dem Grundsatz „So normal wie möglich, so speziell wie nötig“ intensiviert werden. So können früh bestehende Vorurteile abgebaut werden bzw. gar nicht erst entstehen, die später eine Integration in Ausbildung und Beschäftigung erschweren können. … Da nicht für alle Jugendlichen mit Behinderung eine Vollausbildung in Betracht kommt, muss auch im Ausbildungssystem den besonderen Bedürfnissen von Jugendlichen mit Behinderung Rechnung getragen werden können, etwa indem auch hier vermehrt Ausbildungsbausteine genutzt werden. Außerdem sollten für die Fälle, in denen ansonsten eine Einmündung in eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum möglich ist, auch Übergangsformen genutzt werden, mit dem Ziel einer vollständigen Integration in den Arbeitsmarkt.
Benachteiligte Jugendliche und ihre Familien gezielt fördern

Die Problemlagen von Jugendlichen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen und Langzeitarbeitslosen, die im Rahmen der Arbeitsmarktintegration überwunden werden müssen, sind oft vielfältig und fordern eine individuelle und ganzheitliche Unterstützung. Notwendig ist die Anwendung von gezielten kreativen Lösungen, die vor Ort im konkreten Fall entwickelt werden müssen. Zum Nutzen der Hilfebedürftigen gilt es, alle Blockaden für eine nachhaltige Integration in Ausbildung abzubauen und sie auf einem Weg in eine berufliche Integration zu begleiten und zu fördern. …

Hierfür identifizieren Deutscher Caritasverband und BDA folgende zentrale
Handlungsfelder: ## Jugendliche müssen vorrangig in Ausbildung oder eine ausbildungsfördernde Maßnahme vermittelt werden, um die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Hierfür wurden auf gesetzlicher Ebene mit der Neuformulierung der Sofortmaßnahmen für leistungsberechtige Personen im SGB II unter 25 Jahren mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ und der darin vorgesehenen Verschiebung der Reihenfolge „Arbeit, Ausbildung“ in „Ausbildung oder Arbeit“ ein erstes wichtiges Signal gesetzt. Dieser Vorrang von Vermittlungen in Ausbildung muss von den Jobcentern gerade bei Jugendlichen ohne Berufsabschluss konsequent umgesetzt und auch die Förderangebote aus dem SGB III zugänglich gemacht werden, was bisher zu selten der Fall ist.
## Die Chancen der Strukturreformen bei der SGB-II-Verwaltung, mit der einerseits die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung von Hilfebedürftigen fortgesetzt wird und andererseits Optionskommunen diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen, müssen für eine bessere Förderung und Unterstützung von Jugendlichen genutzt werden. Auf Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Kommunen und freien Trägern der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe vor Ort können und müssen gemeinsam passgenaue Lösungen für junge Menschen mit oft komplexen Vermittlungshemmnissen erarbeitet werden. Sinnvoll sind verlässliche Unterstützungsangebote zum Beispiel in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) oder einer assistierten Ausbildung für benachteiligte Jugendliche, in welcher durch die Kooperation von Betrieb, Berufsschule und Einrichtungen zum Beispiel der Jugendsozialarbeit das Ausbildungsverhältnis optimal gefördert werden kann. …
## Eine individuelle Beratung und Betreuung der SGB-II-Kunden durch persönliche Ansprechpartner ist eines der Kernelemente des SGB II. Die Praxis zeigt hier allerdings erhebliche Defizite beim zielgerichteten Fallmanagement. Durch eine intensive Beratung und Betreuung der Leistungsberechtigten von Anfang an und unter Berücksichtigung der Stärken, Wünsche und sozialen Schwierigkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kann eine (schrittweise) Integration in den Arbeitsmarkt und ein Abbau der Hilfebedürftigkeit gelingen. Die Fallmanager müssen entsprechend geschult werden, damit sie die komplexen Förderbedarfe von Jugendlichen mit spezifischem Förderbedarf in Zusammenarbeit mit Kommunen und der Jugendhilfe bearbeiten.
## …“

www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/kinderundjugendliche/bildungs-undbeschaeftigungschancenfueral
www.bda-online.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Gemeinsame_Erklaerung_BDA_Caritas

Quelle: Deutscher Caritasverband

Dokumente: GemErklCaritas_BDA.pdf

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