Gewaltschutzkonzept für Frauen und Kinder in Gemeinschaftsunterkünften

Der Paritätische Gesamtverband hat „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ erarbeitet. Die Empfehlungen sollen auf die besonderen Situationen und Bedarfe von Frauen und Kindern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, aufmerksam machen und auf bestehende Schutzlücken hinweisen.

Aufgrund der steigenden Anzahl der Menschen, die Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen, fehlt es in vielen Städten und Kommunen an ausreichendem Wohnraum, in dem die Menschen untergebracht werden können. In der Folge müssen Not- oder Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden, die den Menschen zwar das sprichwörtliche Dach über dem Kopf gewähren, aber deren unterschiedliche Bedarfe nicht berücksichtigen können. So zum Beispiel die Bedürfnisse von alleinstehenden Frauen und ihren Kindern. Dabei sind sie besonders schutzbedürftig. Die wenigsten Einrichtungen verfügen über separate Wohneinheiten für Frauen – Rückzugsmöglichkeiten oder Schutzräume gibt es in der Regel nicht.

Obwohl Deutschland aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften dazu verpflichtet ist, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, verfügen die wenigsten Flüchtlingsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept. Ziel ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre Kinder vor körperlicher und sexualisierter Gewalt sowie sexuellen Belästigungen und Übergriffen. Frauen und Kinder haben einen Anspruch darauf, vor Angriffen auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Persönlichkeit und ihre Menschenwürde ausreichend geschützt zu werden.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband; DCV

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