Die Sanktionen stehen immer wieder in der Kritik. Seit Januar prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Leistungskürzungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Urteil steht noch aus. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping hat mit einer Anfrage an die Bundesregierung erneut den Finger in die Wunde gelegt. Die Antwort offenbart, dass fast jeder zweite Widerspruch gegen die Sanktionen erfolgreich ist.
Im vergangenen Jahr waren rund 8.100 von 17.700 Widersprüchen (46 Prozent) gegen Hartz-IV-Sanktionen ganz oder teilweise erfolgreich. Den Klagen wurde in 500 von 1.200 Fällen (42 Prozent) von den angerufenen Gerichten stattgegeben oder die Jobcenter lenkten selbst ein. Wenn Arbeitsuchende diese sogenannte Mitwirkungspflicht verletzen, können Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen gestrichen werden.
Quelle: BMAS; Die Linke; epd