Familienzusammenführung für subsidär Schutzberechtigte

Anlässlich des Internationalen Tags der Migranten am 18. Dezember forderte IN VIA Deutschland, die bestehenden Beschränkungen im Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten aufzuheben. Zum Schutz von Ehe und Familie und aus humanitären Gründen sei der Gesetzgeber aufgefordert, den Familiennachzug auch von Geflüchteten, die in Deutschland nur über eingeschränkten Schutz verfügen, ohne Wartezeit zu gewähren.

Im März 2016 wurde mit dem so genannten Asylpaket II der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhielten allein im Jahr 2016 mehr als 153.000 Personen diesen Schutzstatus. Ihre Angehörigen – meist Frauen und Kinder – sind zunächst zurück geblieben in der Erwartung, bald auf sicherem Weg nachreisen zu können. Sie warten unter prekären Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern, in den Erstaufnahmestaaten oder an den Grenzen zur Europäischen Union. Die Trennung und die Sorge um die Familienangehörigen sind eine enorme Belastung auf beiden Seiten.

Schutz der Familie und Integration gewährleisten

Familien spielen für die Integration der zugewanderten Menschen eine wichtige Rolle. Auf ihre Familien wartende Angehörige haben kaum die Kraft und Ressourcen, sich auf ihren Prozess der Integration einzulassen. Deshalb müssen die Voraussetzungen für eine gelingende Integration geschaffen werden. Hierzu gehört auch, den Kommunen zusätzliche Bundesmittel für Bildungs- und Integrationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Frauen benötigen zudem auf ihre Bildung und ihre Lebenslage abgestimmte Angebote zum Spracherwerb sowie verlässliche Kinderbetreuung, fordert IN VIA.

Quelle: IN VIA Deutschland

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