Erzieherische Hilfen: Erstmals mehr als eine Million Fälle

Die Zahl der erzieherischen Hilfen für Kinder und Jugendliche ist im Jahr 2018 auf einen Rekord gestiegen. Sie wurden in 1,003 Millionen Fällen in Anspruch genommen. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gewährten im vergangenen Jahr in einer Million Fällen derartige Unterstützungen für Menschen unter 27 Jahren, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Die Hilfen nahmen demnach knapp 17.500 mehr als 2017 (+1,8 Prozent) in Anspruch. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre stieg die Zahl der erzieherischen Hilfen um gut 205.000 (plus 26 Prozent) auf nun über eine Million Fälle. Hilfen zur Erziehung sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern und junge Menschen einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben.

Die häufigsten Hilfen: Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht in zehn verschiedene Hilfearten gegliedert. Den größten Anteil im Jahr 2018 hatten dem Amt zufolge dabei mit knapp der Hälfte aller Fälle Erziehungsberatungen (46 Prozent). Mit deutlichem Abstand folgten Heimerziehungen (14 Prozent) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 Prozent). Dahinter erfassten die Statistiker Vollzeitpflege in Pflegefamilien (neun Prozent) und sogenannte Einzelbetreuungen (sieben Prozent).

Rund 26 200 Hilfen schlossen an Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen an

Einer neuen Abfrage zufolge waren rund 26 200 erzieherische Hilfen im Anschluss an eine vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) aufgrund unbegleiteter Einreise nach Deutschland gewährt worden. Das entspricht einem Anteil von 2,6 % an allen erzieherischen Hilfen des Jahres 2018.

Viele Hilfen für Familien im Transferbezug

Rund 422.000 (42 Prozent) aller erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Hoch war die Inanspruchnahme auch bei Transferleistungsbezug: In 39 Prozent aller Fälle lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen wie etwa Hartz IV oder Grundsicherung.

Zwei Drittel der Hilfen wurden von freien Trägern erbracht

Gut ein Drittel aller Hilfen haben die Jugendämter und rund zwei Drittel Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder andere Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt, wie das Statistikamt mitteilte. In 71 Prozent der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige. Voraussetzung für ein Hilfe sei, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Grundsätzlich sei die Inanspruchnahme freiwillig. Bei drohenden Kindeswohlgefährdungen könne sie jedoch auch vom Familiengericht angeordnet werden.

Quelle: KNA; epd; Statistisches Bundesamt

 

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