Ermittlung der Hartz-IV-Regelbedarfe

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zur Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, ob sie die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Regelbedarfsermittlung plant, bestehend aus Wissenschaftlern, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen. Die Höhe der Regelätze sei prägend für die Lebenssituation von Millionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Bei der Neufestsetzung ginge es um die Frage, welcher Geldbetrag mindestens notwendig sei, um in der reichen Bundesrepublik menschenwürdig leben und teilhaben zu können. Die Relevanz der Entscheidung erfordere eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Debatte. Eine Herleitung der Regelsätze alleine durch das Bundesarbeitsministerium und ein anschließender Bundestagsbeschluss ohne weitere Prüfung sei nicht angemessen. Ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften hat am 10. März 2020 ein Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und Soziales veröffentlicht: Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken – kein „Weiter-So“ bei den Regelsätzen! Darin wird gefordert, als Ausgangspunkt der Regelsatzberechnung die Ausgaben von Haushalten in der Mitte der Gesellschaft zu Grunde zu legen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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