Inklusion im Verständnis der Katholischen Jugendsozialarbeit heißt: Alle jungen Menschen haben ein Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen. Inklusion erfordert einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der die Organisation von Bildung, beruflicher Förderung und Arbeit grundlegend verändert. Ein wichtiger Meilenstein zur Inklusion war die Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Juni 2021, das allen jungen Menschen Beteiligung, Schutz, Stärkung und Teilhabe sichern soll. In drei Schritten sollen bis 2028 Hilfen aus einer Hand in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, dass die gesetzliche Grundlage für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden soll. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe einen Beteiligungsprozess durchführen. Mit einem Update ihrer „Inklusionserklärung“ bringt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. in diesen Prozess ein. Bereits Ende 2020 positionierte sich die BAG KJS zur Inklusion. In ihrer aktualisierten Erklärung skizziert sie wesentliche sowie notwendige Schritte zu einer inklusiven Gesellschaft.
Quelle: BAG KJS