Einordnung der beruflichen Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen

Um die Einordnung dreijähriger Berufsabschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gibt es immer noch Streit. Die Kultusministerkonferenz will das Abitur in dem Referenzrahmen auf Stufe 5 von 8 einordnen und damit eine Stufe über Berufsabschlüssen, die durch klassische Berufsausbildung erworben wurden.

Bundesregierung und Kultusminister sind unterschiedlicher Meinung

Der DQR dient als Qualifikationsrahmen dazu, Kompetenzen abzubilden und dadurch Gleichwertigkeiten und Unterschiede von erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen abzubilden.

Die Einordnung schulischer und akademischer Bildung sowie beruflicher Bildung in den Qualifikationsrahmen war auch Thema einer Anfrage an die Bundesregierung. In der Antwort der Regierung wird deutlich, dass sie die Meinung der Kultusministerkonferenz nicht teilt. Hingegen begrüßt die Bundesregierung die gleichwertige Zuordnung von beruflicher und akademischer Bildung von Bachelor und Meister auf Niveau 6 des DQR.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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