Einführung und Umsetzungsmöglichkeiten von Jugendberufsagenturen

Sogenannte Jugendberufsagenturen (JBA) sollen vor allem junge Menschen unterstützen, die sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind und daher meist auch Schwierigkeiten haben, ihren schulischen oder beruflichen Werdegang erfolgreich zu absolvieren. Hierzu benötigt es Leistungen, die zur individuellen Stabilisierung, sozialen Integration sowie zur schulischen und beruflichen Zielerreichung beitragen. Dies wird durch die in verschiedene Rechtskreise gesplittete Zuständigkeitsverteilung derzeit eher erschwert. Die Erreichung der Ziele von Jugendhilfe, Arbeitsförderung und Grundsicherung würde es daher befördern, wenn die Kooperation und das Zusammenwirken aller Beteiligten an der individuellen und sozialen sowie beruflichen und schulischen Integration erleichtert werden würde. Zu diesem Zweck eignen sich grundsätzlich sog. Jugendberufsagenturen, die es in sehr verschiedenen Ausprägungen an vielen Orten in Deutschland bereits gibt. Um die Entwicklung von geeigneten Arbeitsformen vor Ort zu befördern, muss eine gemeinsame Initiative erfolgen, die passgenaue Lösungen erprobt und dabei Erfolgskriterien identifiziert. Die Regie sollte der öffentliche Träger der Jugendhilfe führen, jedoch unter Beteiligung der örtlichen freien Träger der Jugendhilfe. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern nimmt Stellung zu einer flächendeckenden Einführung von JBA und schätzt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten ein.

Auszüge aus der Stellungnahme der LAG JSA Bayern „Jugendberufsagenturen flächendeckend einrichten“:

Lernen aus bestehenden Einrichtungen – Erfolgskriterien

„Als wichtige Erfolgskriterien haben sich bei der Einrichtung und dem Vergleich verschiedener Praxen von JBA folgende Aspekte erwiesen:

  • Eine regieführende Stelle, die die Abläufe und den Einsatz der Maßnahmen i.S. des jungen Menschen im Blick hat
  • gute Zusammenarbeit mit konkreten Kooperationsvereinbarungen
  • geklärte Abläufe und Schnittstellen
  • ein gemeinsames Bewusstsein bei der Aufgabenwahrnehmung
  • gegenseitige Gremienteilnahme
  • Schule als weiterer Kooperationspartner sinnvoll – Einbindung notwendig
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Wahrnehmung und passgenauer Einsatz der Fähigkeiten und Angebote der Kooperationspartner.“

„Jugendberufsagenturen für diejenigen jungen Menschen, die Hilfe am nötigsten brauchen

JBA sind ein richtiger Ansatz zur Verbesserung der Kooperation verschiedener Behörden und Institutionen, die zum Wohle junger Menschen und deren Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt zusammen wirken müssen. Die Jugendberufsagenturen sind für all diejenigen jungen Menschen da, die zu ihrer Integration in Ausbildung und Beruf besondere, meist rechtskreisübergreifende Unterstützung benötigen. (…)

In Jugendberufsagenturen steht der einzelne junge Mensch mit seinem Hilfebedarf im Mittelpunkt, weshalb auch die (öffentliche) Jugendhilfe Regie führen sollte

Die örtlichen Jugendbehörden sind nicht nur unverzichtbarer Partner von Arbeitsagenturen und Jobcentern. Sie sollten in dem Verbund auch die Regie für die Verfahren übernehmen, weil es im Kern immer um das Wohl junger Menschen im Sinne von § 1 SGB VIII geht, das im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen muss. Hier haben die AA und JC oft auch andere Aufgaben und werden von den Klienten in unterschiedlichen Funktionen (Geldgeber bzw. Geldverweigerer) wahrgenommen.

Jugendberufsagenturen beziehen die Arbeit freier Träger von Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit ebenso mit ein wie die Schule

In die Kooperationsbeziehungen von JBA sind zur Verbesserung von Passgenauigkeit und Wirksamkeit der Angebote die Leistungserbringer aus Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit mit einzubeziehen. Auch die schulbezogene Jugendsozialarbeit kann eine wichtige Brückenfunktion übernehmen und mit dazu beitragen, dass weniger junge Menschen mit individuellem Hilfebedarf auf dem Weg von der Schule in den Beruf „verloren gehen“. Zusätzlich ist die Schule als wichtiger Partner mit einem klaren Anforderungsprofil verbindlich in den Verbund zu integrieren.

Jugendberufsagenturen brauchen klar definierte Ansprechpersonen, die dauerhaft am jungen Menschen dran bleiben können

Geeignete Ansprechpersonen sind wichtig, die im Rahmen eines Beziehungsangebots eine kontinuierliche Begleitung- auch über Schwellen und Übergänge hinweg – ermöglichen und am jungen Menschen dran bleiben. Besonders sozial benachteiligte Jugendliche brauchen diese individuelle und stabile Begleitung. So können ihre Fähigkeiten, Interessen und individuellen Problemlagen besser eingeschätzt, Hilfebedarfe ohne Abbrüche bearbeitet und damit nachhaltigere Erfolge mit den jungen Menschen erzielt werden. Dies verbessert insgesamt das Matching und reduziert Qualifizierungs- und Ausbildungsabbrüche.

Jugendberufsagenturen erfordern umfassende Instrumente und multiple Netzwerke zur Bewältigung komplexer Problemlagen

Unterschiedliche sozialräumliche Bedingungen brauchen spezifische Antworten: in großen Städten sind zentrale Einrichtungen (…) sicher sinnvoll, während in ländlichen Regionen gute Netzwerke und abgestimmte Verfahren passender erscheinen. Dort müssen die Institutionen und Angebote vor allem räumlich gut erreichbar sein bzw. müssen die Mobilitätshemmnisse minimiert werden (…). Außerdem sind Vernetzungen zu Spezialdiensten (…) eine sinnvolle Grundlage zur Bearbeitung komplexer individueller Problemlagen, um die soziale und berufliche Integration zu ermöglichen. (…)

Jugendberufsagenturen setzen Kooperations- und Finanzierungsnormen voraus, die rechtskreisübergreifende Hilfeansätze ermöglichen und befördern

Zur Ermöglichung und Verbesserung der Kooperation sind sowohl wirksame Kooperations- wie auch Finanzierungsnormen erforderlich, da die bestehenden offenbar nicht ausreichen. Dabei sind auch die offenen Fragen des Datenschutzes zu klären, die sich bei einer gemeinsamen Fallbearbeitung durch verschiedene Behörden aus verschiedenen Rechtskreisen ergeben. (…)“

Quelle: LAG Jugendsozialarbeit Bayern

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