Direktzahlungen kommen Kindern zugute

In der gesellschaftspolitischen Debatte wurden immer wieder Zweifel laut, ob Eltern finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich für ihre Kinder ausgeben. Eine neue Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt jetzt: Das Misstrauen gegenüber den Eltern ist unbegründet. Direktzahlungen kommen Kindern zugute. Entgegen geäußerter Vorurteile werden sogenannte Direktzahlungen (wie Kindergeld) von den Eltern in der Regel nicht zweckentfremdet. Sie werden vielmehr in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder investiert. Zudem reduzieren Eltern aufgrund des Kindergelds nicht ihre Arbeitszeit.

Geld, dass bei Kindern und Jugendlichen ankommt

Je 100 Euro Kindergeld steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine Kindertagesbetreuung besucht, um fünf Prozentpunkte. Darüber hinaus führen Direktzahlungen dazu, dass Kinder um acht Prozentpunkte häufiger zum Sport gehen. Mehr noch: Musikerziehung erhalten Kinder unter sechs Jahren um sieben Prozentpunkte häufiger, Kinder zwischen sechs und 16 Jahren sogar um elf Prozentpunkte häufiger.

Teilhabegeld statt unterschiedlicher Leistungen

Die Studie von Dr. Holger Stichnoth und seinem Team vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim bietet für Bertelsmann Stifung Vorstand Jörg Dräger eine Grundlage solche Direktzahlungen weiterhin zu befürworten. Er unterstützt die Idee des Teilhabegelds gegen Kinder- und Jugendarmut. Das Teilhabegeld soll sicherstellen, dass Kinder gut aufwachsen können und gute Bildung erhalten und bündelt bisherige staatliche Maßnahmen wie das Kindergeld, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, den Kinderzuschlag und die SGB-II-Regelbedarfe für Kinder. Dabei würde es sich um eine Direktzahlung handeln. Profitieren könnten alle Kinder und Jugendlichen; jedoch würde mit steigendem Einkommen der Eltern die Höhe abgeschmolzen. Anders als andere Verbände und Organisationen legt sich die Bertelsmann Stiftung in der Höhe eines solchen Teilhabegeldes nicht fest. Das Bündnis zur Kindergrundsicherung vor fordert 619 Euro. Dieser Betrag würde abhängig vom Einkommen der Eltern abgeschmolzen oder versteuert und bis auf minimal 300 Euro reduziert.

Neue Bedarfserhebung gefordert

Die Bertelsmann Stiftung legt sich u. a. auf keine konkrete Höhe eines solchen Teilhabgeldes fest, da aus ihrer Sicht keine ausreichende Datengrundlage besteht, aus der Aussagen über Bedarfe und Verbrauchsangaben differenziert nach Alter und Familienform von Kindern und Jugendlichen abgeleitet werden können. Es sei eine neue, regelmäßige und repräsentative Datenerhebung notwendig. Dazu sollen Kinder und Jugendlichen als Expert/-innen in eigener Sache befragt werden. Eine solche Datengrundlage gäbe realistisch Auskunft, was zu einer guten Kindheit und Jugend in Deutschland dazugehört.

Quelle: Bertelsmann Stiftung

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