Demokratiekompetenz in Betrieben stärken – jetzt am Interessensbekundungsverfahren beteiligen

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland findet, dass sich Unternehmen nicht ausreichend für Werte wie Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft einsetzen, wie eine Bestandsaufnahme von Civey, EY und Gesicht zeigen aus dem Jahr 2020 offenbart. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet die meisten Anfragen Betroffener im Bereich des Arbeitslebens, außerdem gehen weiterhin die meisten Anfragen zum Merkmal ethnische Herkunft/rassistische Zuschreibungen ein.

Mit dem neuen Netzwerk „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Demokratiekompetenz in Betrieben stärken, um gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit wie Rechtsextremismus, Rassismus und Verschwörungserzählungen in der Arbeitswelt vorzugehen und Belegschaften zu unterstützen, die sich Hetze entgegenstellen.

Belegschaften insbesondere kleinerer und mittlerer Betriebe (KMU), sollen durch eine Förderung betrieblicher Demokratiekompetenz gestärkt werden, sich gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Verschwörungstheorien einzusetzen. Berufsschüler*innen und Berufsschullehrende sind von dem Aufruf umfasst.

Das Interessenbekundungsverfahren endet am 26. April 2021 um 10 Uhr.

Spätestens am 26. April 2021 bis 10 Uhr ist der Projektvorschlag elektronisch an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: demokratiekompetenz@bmas.bund.de. Details können dem „Aufruf zur Einreichung einer Interessenbekundung für ein Modellprojekt“ entnommen werden.

Regionen- und Branchenprojekte ergänzen sich

„Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ wird inhaltlich von BMAS gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gesteuert. 2021 bis 2024 sollen rund 30 Projekte gefördert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernimmt die Bewilligung der Projekte sowie die administrative und finanztechnische Umsetzung des Programms.

In jedem Bundesland soll mindestens ein Regionenprojekt eingerichtet werden. Hinzu kommen 15 branchenbezogene Projekte. Die Projekte können von freien Trägern und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB umgesetzt werden.

Quelle: BMAS

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