Sachsen wolle von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss unterstützen. Gewährt werden soll die Hilfe Firmen in Kurzarbeit und mit bis zu 250 Mitarbeitern, sagte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) im April. Im Gegensatz zu regulären Arbeitskräften gilt für Auszubildende erst nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Insbesondere Betriebe in der Gastronomie oder im Einzelhandel werden dadurch stark belastet. Das Bundesland Sachsen will da mit seinem Zuschuss ansetzen. Mittelfristig sollen dadurch Ausbildungsplätze gesichert werden. Es gehe darum, Betriebe, die von Kurzarbeit betroffen seien, von den Azubi-Lohnkosten zu entlasten. Insgesamt sind 10 Mio. Euro dafür vorgesehen. Der sächsische Wirtschaftsminister hält es für möglich, damit bis zu 9.000 Betriebe zu unterstützen. Fast einen Monat nach der Ankündigung wurden 349.000.- Euro an Zuschüssen bewilligt. Davon profitierten bisher 2.661 Auszubildende. Es können immer noch Anträge gestellt werden. Das Ministerium appelliert an die Betriebe auf Vollständigkeit zu achten. Übe ein Drittel bisher gestellter Anträge mussten nachbearbeitet werden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; sueddeutsche.de