Das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Bürgergeld wird von Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie der Jugendsozialarbeit als eine richtungsweisende Reform bewertet. Das Bürgergeld soll laut Koalitionsvertrag das jetzige Hartz IV ablösen. Heil legte Mitte August einen Entwurf vor, zu dem Verbände und Organisationen innerhalb einer knappen Frist Stellung nehmen konnten.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit unterstützt grundsätzlich den Ansatz einer kooperativeren Arbeitsweise der Jobcenter, bei dem Integrationsziele und -Schritte einvernehmlich ausgehandelt werden können, die berufliche Qualifikation und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt der Leistungsberechtigten im Vordergrund stehen und Anreize zur Weiterbildung verankert werden. Der Verbund begrüßt in seiner Stellungnahme, dass der Prozess der Eingliederung in den Arbeitsmarkt auf Vertrauen und Augenhöhe beruhen soll und kritisiert, dass immer noch zu sehr auf Sanktionen gesetzt wird.
Bürokratische Hürden senken und Sanktionen abmildern
Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie oder der Deutsche Caritasverband bewerten positiv, dass bürokratische Hürden für Antragsstellung und Leistungsgewährung gesenkt, Sanktionen abgemildert und die ersten zwei Jahre zu einer Schonfrist bei Wohnung und Vermögen werden sollen. Die angestrebte veränderte Haltung wird begrüßt. Der Bürgergeldansatz, Anreize für verschiedene Weiterbildungswege zu schaffen und auszubauen, sei dringend überfällig. Der Caritasverband forderte, dass das Bürgergeldgesetz auch die entsprechenden finanziellen Mittel im Bundeshaushalt bekomme, um Qualifizierung, Umschulung und Integration in Arbeit in geplanter Weise realisieren zu können.
Mehr Teilhabe durch Bürgergeld
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. sieht kritisch, ob das Bürgergeld zukünftig Armut verhindern und Teilhabe für junge Menschen besser ermöglichen kann. Das hänge stark von der finanziellen Förderung ab, schreibt die Arbeitsgemeinschaft in ihrer Stellungnahme. Die Höhe des künftigen Bürgergelds wird im Gesetzentwurf aber nicht beziffert. Auch ein Bezug zu der geplanten Grundsicherung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fehlt noch. Die Abschaffung der Sonderregelungen bei den Sanktionen für unter 25-Jährige sei richtig und notwendig, sie geht aber der katholischen Jugendsozialarbeit nicht weit genug. Sanktionen – auch im Bürgergeld – stünden der selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Entwicklung junger Menschen entgegen. Dass die aktuellen Planungen einen Vorrang für Bildung und Qualifizierung sehen, begrüßte die BAG KJS.
Quelle: BMAS; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; BAG KJS; Deutscher Caritasverband; Diakonie Deutschland