Inklusive Gesellschaft gestalten – Teilhabe reformieren

Aus Sicht der LINKEN besteht für die gleichberechtigte und volle Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erheblicher Handlungsbedarf. Dies zeige die alltägliche Lebenssituation der betroffenen Menschen. Diese sind immer noch mit erheblichen Benachteiligungen und strukturellen Diskriminierungen konfrontiert.

Dabei schreibt die seit fünf Jahren rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) menschenrechtliche Ansprüche für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen fest. Diese Rechte werden jedoch unzureichend umgesetzt. Es fehlen sowohl angemessene Vorkehrungen im Einzelfall als auch gesamtgesellschaftlich geeignete Maßnahmen. Teilweise sind sogar Rückschritte zu beobachten.

Als geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Situation fordern Verbände und Betroffene seit fast acht Jahren ein Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen Eckpunkte in der „Gemeinsamen Positionierung des Deutschen Behindertenrates, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes“ zusammengefasst werden.

Der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien von CDU, CSU und SPD kündigt ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen an, das – auch Bundesteilhabegesetz genannt – im Jahr 2016 verabschiedet und noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten soll. Für die LINKEN ist es unverständlich, warum die Vorlage dieses Gesetzes angesichts so vieler Vorarbeiten weiter verzögert wird.

Die LINKEN fordern die Bundesregierung in einem Antrag auf ihre Eckpunkte für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs unverzüglich öffentlich vorzustellen und anschließend schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorzulegen, das noch in dieser Wahlperiode in Kraft tritt.

Eine inklusive Gesellschaft, die Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Chancen und Rechte garantiert, scheint wenig umstritten. Auch im Koalitionsvertrag wird Inklusion zur Leitidee erklärt: „In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderung selbstverständlich dazugehören (…)“ (S. 77). Eine inklusive Gesellschaft spiegelt die Vielfalt der Menschen wider. Sie zu gestalten, ist eine Aufgabe für alle gesellschaftlichen Gruppen, alle Generationen und alle politischen Ebenen. Derzeit leben, arbeiten und lernen jedoch viele Menschen mit Behinderung in Sondereinrichtungen wie Wohnheimen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Förderschulen. Darauf weisen Büdnis 90/DIE GRÜNEN hin.

Seit dem Jahr 2000 nehme die absolute Zahl der Kinder und Jugendlichen sogar zu, für die ein Förderbedarf diagnostiziert wird. Das führe zu dem scheinbar paradoxen Effekt, dass gleichzeitig immer mehr Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine inklusive Regelschule besuchen, gleichzeitig der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die eine Förderschule besuchen, konstant bei knapp 5 Prozent verharrt. Des Weiteren würden immer mehr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten und auch im Bereich Wohnen dominiert nach wie vor stationäre Angebote. So bleibe Menschen mit sog. geistigen Beeinträchtigungen, die im Erwachsenenalter nicht mehr bei ihren Eltern leben möchten, meist nur der Umzug in ein Wohnheim. Das wollen die GRÜNEN ändern und haben einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht. Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern in das angekündigte Bundesteilhabegesetz u.a. folgende Elemente aufzunehzmen: ## Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner und beruflicher Bildung, auch für eine freiwillige berufliche Neuorientierung, gewährt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf
die Vielfalt der Bildungsgänge und -wege gleichberechtigt wahrnehmen
können. (…)
## Bestehende Hürden für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen müssen konsequent abgebaut werden. Um bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Motivation zu erhöhen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, bedarf es zum einen weiterer Informationsangebote. Darüber hinaus müssen einstellungswillige Unternehmen auch von Seite der Bundesagentur für Arbeit mehr Hilfestellung bekommen. Benötigte spezielle Ausstattung der Arbeitsplätze muss schneller und unbürokratischer zur Verfügung gestellt werden.
## Das Kooperationsverbot für die schulische Bildung ist abzuschaffen, um den Wandel zu einem inklusiven Bildungssystem zu unterstützen. (…)
## Gemeinsam mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit sowie unter Einbeziehung maßgeblicher Selbstvertretungsorganisationen im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung sind die Angebote zur Unterstützung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben zu verbessern.
## Das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HWO) sowie weitere Vorschriften über die Ausbildungsgänge zu bestimmten Berufen sind dahingehend zu ändern, dass eine individuelle zeitliche Gestaltung der Ausbildungen möglich wird. (…)
Die Vorschläge für ein Bundesteilhabegesetz diskutierten Arbeits- und Sozialpolitiker mit Experten. So regte Felix Welti, Professor für Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der Menschen mit Behinderung an der Universität Kassel an, bei den Überlegungen nicht die Frage in den Vordergrund zu stellen, wo die Teilhabeleistungen „formal verortet“ werden. Entscheidend sei „was man damit erreichen will“. So müssten zum Beispiel die bestehenden gesetzlichen Mechanismen besser zugunsten der Betroffenen umgesetzt werden.

Achim Backendorf vom Sozialverband VdK Deutschland betonte, die Beratung der Betroffenen sei „unheimlich wichtig“, denn nur sie ermögliche es überhaupt, die Mitgestaltung der Betroffenen zu realisieren.
Silvia Helbig vom Deutschen Gewerkschaftsbund betonte, dass es in den Jobcentern oft an qualifiziertem Personal für die Belange von Behinderten fehle. Dies sei aber eine Bedingung dafür, wenn man eine bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt für die Betroffenen erreichen wolle.
Lisa Pfahl, Professorin am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin, machte sich, wie andere Sachverständige auch, für eine stärkere Fokussierung der Aufgaben von Werkstätten für Behinderte stark. Dort würden zunehmend auch lernbehinderte Menschen und solche mit psychischen Krankheiten untergebracht. „Menschen mit Mehrfachbehinderungen fallen da oft raus, weil fehlende Plätze zu eine Art Verdrängungswettbewerb geführt haben. Die Werkstatt muss aber für die funktionieren, für die sie konzipiert worden ist“, betonte Pfahl. Martin Danner von der BAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung verwies darauf, dass man nicht erst bei den Werkstätten ansetzen dürfe, sondern bereits bei der inklusiven Bildung. Denn dann könnten mehr Menschen in den ersten Arbeitsmarkt anstatt in den Werkstättenbetrieb integriert werden. “

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: Antrag_Gruene_Inklusive_Gesellschaft_gemeinsam_gestalten_1802878.pdf

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