In einer kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion wollen die Fragestellenden unter anderem wissen, welche Bedeutung aus der Sicht der Bundesregierung der Einsatz von Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen hat. Außerdem erkundigt sich die Oppositionsfraktion, ob die Bundesregierung einen flächendeckenden Ausbau für notwendig hält. In der Antwort stellt die Bundesregierung die Bedeutung des Programms Mental Health Coaches Programm heraus, das unter anderem von der BAG Katholische Jugendsozialarbeit getragen wird.
„Im Zuge des Modellvorhabens „Mental Health Coaches an Schulen“ wurden auf Grundlage der Finanzierung durch den Bund zum Anfang des Schuljahres 2023/2024 bundesweit Mental Health Coaches an über 100 Schulen eingesetzt. Im Schuljahr 2023/2024 wurden mehr als 1.000 Angebote an den Schulen umgesetzt, fast 40.000 Schülerinnen und Schüler konnten davon profitieren. In der Evaluation des Modellvorhabens sprechen sich über 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus“ heißt es in der Antwort.
Bedeutung der Schulsozialarbeit
Außerdem führt die Regierung aus, dass Schulsozialarbeit ein Angebot der Jugendhilfe (im Sinne der §§ 11 und 13a des Achten Buches Sozialgesetzbuch) sei, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig seien und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Und weiter: „Schulsozialarbeit ist dann mehr als Unterstützung und Ergänzung der schulischen Aufgaben und kann konzeptionell und präventiv tätig werden“.
Zuständigkeiten von Bund und Ländern
Zugleich verweist die Regierung in ihrer Antwort auf die verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege bei den Ländern, der Bund unterstütze die Länder im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten.
Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten
Die Frage der Unionsfraktion zielte auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in ländlichen Räumen. Die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten in Wohnortnähe sei besonders wichtig, betonen CDU und CSU in ihrer Anfrage. Nach Auffassung der Fragesteller fehlten im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) der Bundesregierung umfassende Maßnahmen, um die ambulante Weiterbildung von Psychotherapeut*innen tatsächlich zu sichern. In der Antwort stellt die Regierung heraus: Es sei ein wichtiges Anliegen, dass Menschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen die bedarfsgerechte Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation erhalten. „Wichtig ist dabei insbesondere eine flächendeckende Versorgung, die nicht nur städtische Ballungszentren, sondern auch ländliche Regionen berücksichtigt.“.
Quelle: Bundestag