In allen Bundesländern wird die Guthabenkarte eingeführt. 14 Bundesländer gehen beim Vergabeverfahren einen gemeinsamen Weg. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich hingegen entschieden, die Vergabe in Eigenregie durchzuführen.
Zukünftig werden Asylsuchende einen Teil der Leistungen als Guthaben erhalten. Wie hoch dieser Betrag ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. Für die Karte wird kein eigenes Konto benötigt. Innerhalb Deutschlands soll sie überall einsetzbar sein. Ausgeschlossen werden aber Überweisungen und die Nutzung im Ausland.
Irrige Annahme, dass die Bezahlkarte den Zuzug von Migrant*innen verringern wird
Für die Einführung der Karte gibt es aus Sicht der Bundesländer mehrere Gründe. Einerseits soll die Karte dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand der Kommunen zu minimieren. Andererseits soll sie verhindern, dass Geld an Freunde und Verwandte ins Ausland überwiesen wird. Hessens Ministerpräsident und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), ist überzeugt, mit der Karte Anreize zur illegalen Migration zu senken und Schlepperkriminalität zu bekämpfen.
Caritas Deutschland hat sich mit diesen Aspekten in den Factsheets Sozialleistungen als Pullfaktoren? Überweisungen von Migrant_innen in ihre Heimatländer und Was bewirkt die Bezahlkarte für Asylsuchende? auseinandergesetzt. Zentrale Ergebnisse aus der Faktenanalyse der Caritas sind, dass Sozialleistungen nicht als Pullfaktoren fungieren und eine Bezahlkarte den Zuzug von Migrant*innen nicht verringern wird.
Kritik der Sozialverbände
An der Einführung gibt es von verschiedenen Sozialverbänden Kritik. Der Sprecher der Caritasdirektoren in NRW, Frank Johannes Hensel, sieht in dem Aufbau und der Verwaltung eines neuen Systems keine Vereinfachung, sondern eine ineffektive und teure Bürokratisierung. Stefan Keßler, der stellvertretende Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes betont ebenfalls, dass es nicht nachvollziehbar sei, „inwieweit mit der Bezahlkarte die Verwaltungsabläufe wesentlich vereinfacht werden sollen“. Des Weiteren bemängelt Hensel, eine Stigmatisierung, weil durch die Karte Geflüchtete etwa an der Kasse zu erkennen seien.
Bayern geht Sonderweg
Trotz der Erkenntnisse aus der Migrationsforschung, dass Sozialleistungen kein nennenswerter Pullfaktor seien, erhofft sich die bayerische Landesregierung einen regulierenden Effekt, den sie durch besonders Strenge Vorgaben forcieren will. So soll die Karte bspw. nur in der Nähe der Unterkunft benutzt werden können.Einer weiteren Forderung aus Bayern hat das Bundesarbeitsministerium bereits eine Absage erteilt. Neben Ministerpräsident Markus Söder hatte der CSU-Gesundheitspolitiker Pilsinger mit der populistischen und vorverurteilenden Aussage („Wer monatlich für mehr als 200 Euro Taschengeld rauchen und saufen will, der soll dafür arbeiten gehen und das Geld selbst verdienen“) darauf gepocht, die Karte für Alkohol, Zigaretten und Glücksspiel sperren zu lassen. Eine solche Einschränkung ist aber aufgrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte nicht zulässig und käme einer Bevormundung gleich.
Mehr zu den Factsheets der Caritas erfahren Sie hier.
Quellen: Caritas Deutschland, epd, KNA, tagesschau.de