Nachdem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2011 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, konnte das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (BKiSchG) zum 01.01.2012 in Kraft treten. Das Gesetz wurde noch am 28.10.2011 im Bundesgesetzblatt Nr. 70, Seiten 2975-2982, veröffentlicht. Bestandteil des Gesetzes ist u.a. die Verpflichtung zur Erarbeitung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in allen Bereichen der Jugendhilfe (§79a).
Quelle: Bundesgesetzblatt; LWL-Landesjugendamt Westfalen/Münster