Das Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF) hat die Förderrichtlinie für ein neues Programm veröffentlicht. Unter dem Titel BOFplus können bis Ende 2027 Personen mit familiären Flucht- und Migrationserfahrungen bei ihrer beruflichen Orientierung sowie einem Übergang in eine Qualifizierung, Ausbildung oder ein Studium unterstützt und begleitet werden. Träger von überbetrieblichen Bildungsstätten, Berufsbildungswerke oder nach § 178 SGB III für Maßnahmen des Fachbereichs 3 oder 4 AZAV-zertifizierte Träger können Kurse anbieten, in denen Zugewanderte verschiedene Berufe in einer Berufsbildungsstätte praktisch erproben können. Außer Fachwissen zu ausgewählten Berufen können dort Fachsprache erlernt oder berufsspezifische Sprachkenntnisse vertieft werden. Das Programm gliedert sich in eine Orientierungs- und eine Betriebsphase. Antworten auf die wichtigsten Fragen für interessierte Träger gibt das BMBF auf einer eigenen FAQ-Website.
Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)
Wollen Träger das Programm umsetzen, ist eine Zusammenarbeit sowohl mit den örtlichen Arbeitsverwaltungen als auch weiteren Einrichtungen und relevanten Akteuren, die im Bereich der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in (Aus-)Bildung tätig sind, erforderlich. Vor allem für die Ansprache und Erstberatung von Zugewanderten zu Chancen und Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung und Qualifizierung fordert das BMBF eine solche Zusammenarbeit. Dem Förderantrag sind aussagekräftige Absichtserklärungen beizufügen.
Das Programm sieht eine Laufzeit bis Ende 2027 vor. An einem BOFplus-Kurs können Personen mit familiären Flucht- und Migrationserfahrungen teilnehmen, die
- die Schulpflicht erfüllt haben,
- in der Regel ein Deutschsprachniveau von B1 vorweisen und
- einen Arbeitsmarktzugang haben.
- eine Alterseinschränkung gibt es nicht.
Anträge zur Durchführung eines BOFplus-Kurses können beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden. Es werden Festbeträge pro Teilnehmer*in als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Mit sozialpädagogischer Betreuung und Begleitung zum Erfolg
Das Programm sieht eine Begleitung und sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden während der BOFplus-Kurse vor. Dazu zählen auch die Begleitung bei Behördenterminen oder bei Bedarf Vermittlung einer psychologischen Beratung. Bei Konflikten innerhalb der Kurse soll Mediation angeboten werden, in die auch Eltern einbezogen werden können.
Die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung unterstützt bei der sozialen und gesellschaftlichen Integration der Teilnehmenden, sie gibt allgemeine Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, vor allem für den Zeitraum nach dem Kurs. Der Übergang von Teilnehmer*innen in eine Ausbildung oder weitere Qualifizierung beziehungsweise Aufnahme eines Studiums soll rechtzeitig geplant werden.
Hilfe bei der Kinderbetreuung soll Teilnehmer*innenkreis erweitern
Auf Wunsch der Teilnehmer*innen kann der Träger eine Kinderbetreuung organisieren. Dazu kann Kontakt zu Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden. Kann eine Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden, kann der Träger selbst zur Überbrückung ein kursbegleitendes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen.
Quelle: BMBF