Auszüge aus den GEW-Handlungsempfehlungen zur Gewährleistung von Bildungszugängen und -teilhabe für Flüchtlinge und Asylsuchende:
„(…) Das Grundrecht auf Bildung und das Grundrecht auf Asyl sind nicht verhandelbar und dürfen ebenso wenig wie die Standards für Inklusion aus Kostengründen relativiert werden.
Grundsätze für den Zugang zu Bildung für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie die Unterstützung für Bildungseinrichtungen und Beschäftigte
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, haben unterschiedliche Bildungsbiografien und Berufserfahrungen und leiden häufig unter Traumatisierungen. Sie treffen in Kitas, Schulen, Berufsschulen,Weiterbildungseinrichtungen und Hochschulen auf motivierte Beschäftigte. Diese sind in hohem Maße bereit, sich über die ihnen bereits gestellten Anforderungen hinaus zu engagieren, benötigen jedoch zusätzliche Unterstützung und Qualifikationen. Juristische Barrieren, Wechsel der Aufenthalte und eine mangelnde Ausstattung mit spezifisch für Migrationsfragen geschultem Personal erschweren ihnen eine kontinuierliche, strukturierte und gemeinsame Arbeit mit den Flüchtlingen.
Deshalb muss grundsätzlich gelten:
## Wechsel des Aufenthaltsortes und der Bildungseinrichtungen stehen einer pädagogisch notwendigen Kontinuität und dem sozialen Austausch in einem bekannten Umfeld entgegen. Deshalb müssen alle jungen Menschen, die mit ihren Familien Schutz suchen, sowie unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche so schnell es geht sichere Aufenthaltsperspektiven und Zugänge zu den regulären öffentlichen Bildungseinrichtungen erhalten. (…)
## Ist aktuell nicht ausreichend Personal mit den nötigen formalen Qualifikationen verfügbar, muss es berufsbegleitend kurzfristig Ad-Hoc-Maßnahmen und nötigenfalls Quereinstiege, mittelfristig Fort- und Weiterbildungsangebote und parallel einen entsprechenden quantitativen und qualitativen Aus- und Umbau der AUsbildung der Pädagoginnen und Pädagogen geben. (…)
## Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte unter den Geflüchteten sollten in ihrer Profession anerkannt und bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen zur Betreuung und zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen hinzugezogen werden. (…)
Die GEW empfiehlt kurzfristige Maßnahmen, um den unbeschränkten Zugang für Flüchtlinge und Asylsuchende zu Bildung zu gewährleisten, die Arbeit der Bildungseinrichtungen und ihrer Beschäftigten zu unterstützen und die Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsbiografien zu schaffen.
Notwendige Anpassungen der geltenden Rechtslage und Verwaltungspraxis sind
## Recht auf für Bildung und Ausbildung nötige Mobilität bzw. Bewegungsfreiheit / Aufhebung der Residenzpflicht (…)
## Recht zum Besuch der berufsbildenden Schule bis zum Alter von 25 Jahren
## Verzicht auf Ausbildungs- und Studierverbotsauflagen durch Ausländerbehörden
## Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer zum Bezug von BAföG- und BAB-Bezug auf drei Monate (…)
## Abbau bürokratischer Hürden zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen
## Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte zur Beschulung geflüchteter Kinder
## Einrichtung z.B. von Willkommensklassen/Lerngruppen für geflüchtete Kinder bzw. Jugendliche mit einer maximalen Größe von 12 Schülerinnen und Schülern. Zudem ergänzende Sprachangebote im Regelunterricht.
## Ausbau der Schulsozialarbeit durch mindestens zwei Fachkräfte an jeder betroffenen Schule (…)
## Durchgängige Sprachbildung als verpflichtender Bestandteil in allen Fächern
## Ausweitung der assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleitenden Hilfen in der beruflichen Bildung
## Ausbau der schulpsychologischen Unterstützungsangebote und psychosozialen Beratungszentren/-stellen (…)
## Bundesweite internetgestützte Plattform zum Beratungs-, Ideen- und Informationsaustausch und zur regionalen Vernetzung (…)
## mehrsprachige Informationskampagne zu Bildungsangeboten und Zugangsmöglichkeiten (…)
## Schaffung kommunaler Integrationszentren (…)
## Durchführung von Stadtteilkonferenzen nach SGB VIII zur Koordination und Unterstützung
von Maßnahmen (…)“
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft