Eine Stärkung der beruflichen Weiterbildung ist gerade hinsichtlich des Strukturwandels am Arbeitsmarkt notwendig, um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen, findet der Deutsche Verein. Er tritt dafür ein, dass Hartz-IV-Empfänger*innen gleichberechtigt an beruflicher Weiterbildung teilhaben können. Geringqualifizierte Leistungsberechtigte seien einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Häufig seien ihre Beschäftigungsperspektiven ungünstig und in prekären Arbeitsverhältnissen mit nur geringen Aufstiegschancen. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten habe keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss. Damit sich Arbeitslosigkeit nicht verfestige und man gleichermaßen Fachkräfteengpässen entgegenwirke, gibt der Verein konkrete Hinweise, wie die Leistungsberechtigten besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen und die Förderinstrumente bedarfsgerecht ausgestaltet werden können. Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere: die Anerkennung längere und flexiblere Lernzeiten, die Gewährung einer Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses, der mittels modularer abschlussbezogener und praxisnah gestalteter Qualifizierungen erworben werden soll.
Quelle: Deutscher Verein