Zukunftsorientierte Medienbildung in der beruflichen Bildung – Ausschreibung des BMBF

Die heutige Gesellschaft ist in ihrem Wandel zur digitalen Informations- und Wissensgesellschaft bereits weit vorangeschritten. Ausdruck dessen ist unter anderem die Allgegenwärtigkeit digitaler Medien, sei es als Informationsquelle, Kommunikations- und Orientierungshilfe, zur privaten und beruflichen Vernetzung oder in Form der mediengestützten Aus- und Weiterbildung. Und die Bedeutung nimmt weiter zu. Ohne Aufbau entsprechender Medienkompetenz sind ständig neue Anforderungen an die adäquate Nutzung digitaler Medien nur schwer erfüllbar.

Medienbildung wird in der beruflichen Qualifizierung verankert

Der Aufbau grundlegender Medienkompetenz ist wichtiger Faktor der Persönlichkeitsentwicklung und gewährleistet zugleich gesellschaftliche Teilhabe. Außerdem stärkt Medienkompetenz die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit jedes Einzelnen. Denn nur ein kompetenter und kritischer Nutzer wird sich in einer digitalen Welt dauerhaft zurechtfinden. Der DLR Projektträger unterstützt deshalb im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verankerung von Medienbildung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in den Bildungsübergängen.

Auszüge aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Stärkung der digitalen Medienkompetenz für eine zukunftsorientierte Medienbildung in der beruflichen Qualifizierung:

„(…) Zuwendungszweck

(…) Ziel der beabsichtigten Fördermaßnahme ist es,

  • Medienkompetenzförderung in der beruflichen Bildung zu etablieren,
  • den Stellenwert der Medienbildung in ihren Aufgabenfeldern Informations-, Kommunikations-, Orientierungs- und Produktionskompetenz im Rahmen von Berufsvorbereitung, Ausbildung und beruflicher Fort- und Weiterbildung zu erhöhen,
  • zu einer Entwicklung von Standards und Qualitätssicherung von Medienbildung und zur Verankerung der zugehörigen medienpädagogischen Inhalte in der Aus- und Weiterbildung beizutragen,
  • die Medienkompetenz des pädagogischen Personals, von Ausbildungsleitungen und Führungskräften zu verbessern,
  • die Medienintegration und Organisationsentwicklung in Unternehmen und Einrichtungen der beruflichen Qualifizierung zu unterstützen und
  • zur Entwicklung innovativer, pädagogisch und didaktisch durchdachter Tools und Anwendungen beizutragen, mit denen Medienkompetenz vermittelt werden kann.

Das BMBF trägt mit dieser Fördermaßnahme bezüglich übergeordneter bildungspolitischer Ziele zu Fragen der Berufsbildung sowie zur Verbesserung des Übergangsmanagements in allen Phasen der Berufsfindung und -ausbildung wie auch der beruflichen Neuorientierung bei. Sie leistet außerdem einen Beitrag zur Stärkung der Kooperationsstrukturen zwischen beruflichen Schulen und betrieblicher Ausbildung. (…)

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, von denen relevante Beiträge zur Erreichung der genannten Ziele zu erwarten sind. In diesen Vorhaben sollen vorhandene, anzupassende oder erst zu entwickelnde didaktische Konzepte zur Vermittlung bzw. Stärkung von Medienkompetenz in der beruflichen Qualifizierung, insbesondere im betrieblichen Alltag erprobt werden. Sie sollen zu evaluierten Konzepten und Verfahren führen, die als Grundlage für umfangreichere, nach Vorhabensende in eigener Verantwortung durchzuführende Schulungsmaßnahmen dienen können. (…)

Es sind folgende Aspekte in die Überlegungen und Planungen der Konzepte mit einzubeziehen:

  • Bedarf und Anforderungen der Zielgruppen sowie mögliche Akzeptanzprobleme bzw. Ausschlusskriterien wie Infrastruktur, Benutzerfreundlichkeit von digitalen Medien, Alter, Bildungsdefizite, Migrationshintergründe und Benachteiligungen;
  • Frühzeitige Beteiligung von Zielgruppen aus der Praxis bei der Entwicklung der didaktischen Konzepte;
  • Offenheit und Anpassungsfähigkeit der Projektkonzeption gegenüber aktuellen Medienentwicklungen;
  • arbeitsorganisatorische Maßnahmen (betriebliche Vereinbarungen o.ä.) zur Stärkung der Medienkompetenz;
  • Fragen des Privatsphärenschutzes und ggf. des Jugendmedienschutzes;
  • Berücksichtigung von Gender und Cultural Mainstreaming.

Besondere Zielgruppen für Vorhaben können beispielsweise sein: Personen mit besonderem Förderbedarf (Benachteiligte wie z.B. leistungsschwache Jugendliche, Auszubildende mit Lerndefiziten und Nachhilfebedarf, Jugendliche aus bildungsbenachteiligten Milieus), Jugendliche außerhalb herkömmlicher Lernumfelder, ältere Betriebsangehörige, Berufsrückkehrer. Zielgruppen dieser Art, aber auch andere, sind in jedem Fall quantitativ und qualitativ zu definieren und ihr besonderer Förderbedarf in Bezug auf die Stärkung von Medienkompetenz ist zu erläutern.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). (…)

Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Konsortien oder Netzwerke. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit und der Breitenwirkung werden in der Regel Anträge einzelner Einrichtungen, die nicht in Verbünden mit entsprechenden Partnern zusammenarbeiten, nicht gefördert. (…)

Zuwendungsvoraussetzungen

(…) Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. (…)

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. (…)

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Personalausgaben und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen, wie beispielsweise Sachmittel und projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig.
Die maximal zulässige Förderungshöhe richtet sich dabei projektspezifisch nach den Bestimmungen des EU-Beihilferechts und insbesondere der AGVO. (…)

Verfahren

(…) Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit seinen Projektträger beauftragt.

Projektträger im DLR
Digitale Medien in der beruflichen Bildung
Kennwort: Medienkompetenz
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: DigitaleMedien@dlr.de

(…) In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Projektskizzen zuzuleiten. (…) Bei Skizzen zu Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben sowie Schulungsmaßnahmen sind in der Beschreibung der Gesamtkonzeption (Gliederungspunkt 2) im Einzelnen zu erläutern: (a) Didaktische und technische Konzepte; (b) Lerninhalte und Einsatzszenarien; (c) Qualitätssicherungskonzepte. (…) Der Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 1. Dezember 2011. (…) In der zweiten Verfahrensstufe werden die Förderinteressierten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird. (…)“

Quelle: BMBF

Ähnliche Artikel

Ablehungskultur für Menschen auf der Flucht

Das europäische Parlament hat zuletzt seinen Beitrag geleistet, die Außengrenzen der Europäischen Union noch stärker als bisher abzuriegeln. In allen europäischen Nationalstaaten sind Geflüchtete nicht

Skip to content