„Das Verhältnis von befristeten Arbeitsverhältnissen zwischen den einzelnen Altersgruppen, zwischen den Geschlechtern und im internationalen Vergleich und der Anteil befristeter und unbefristeter Beschäftigten an Weiterbildungen war Grundlage einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. Aus berufsbildungspolitischer Sicht hält Dr. Victor Feiler vom Kolpingwerk Deutschland folgende Ausführungen der Bundesregierung für relevant: Einmal die Tatsache, dass „…befristet Beschäftigte seltener an Maßnahmen der formalen berufsbezogenen Weiterbildung teilnehmen als solche mit unbefristeten Arbeitsvertrag“ (S. 11). So nutzen befristet Beschäftigten häufig die Form der der informellen Weiterbildung (Weiterbildung am Arbeitsplatz, Besuch von Fachvorträgen, Tagungen. Messen“ (ebd).
Bezugnehmend auf eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) stellt die Regierung fest, dass die „Lernförderlichkeit der Arbeitsplätze von befristet und unbefristet Beschäftigten nicht maßgeblich variieren.“ Beachtet man allerdings, dass unbefristete Beschäftigte über einen größeren „Handlungs- und Tätigkeitsspielraum“ verfügen und diesen auch nutzen, sind damit die Bedarfe an Weiterbildung zwischen den beiden Gruppen zwangsläufig verschieden und wirken sich dann in der Konsequenz auch statistisch aus. Vermeintlich positiv wird festgestellt, dass „beruflicher Wechsel und Veränderungen, die mit befristeter Beschäftigung einhergehen, zu umfangreichen Kompetenzzuwächsen, sowohl fachlicher als auch überfachlicher Art kommt“ (ebd.). „Die Beschäftigten lernen im Rahmen der Befristung, sich stärker und konstruktiv-engagierter einzubringen“.
Diese Aussage gibt ein eher geschöntes Bild wider was den Zusammenhang zwischen Kompetenzzuwachs befristeter und unbefristeter Beschäftigung betrifft, findet Feiler. Entscheidend sei unter empirischen Gesichtspunkten die Zusammensetzung der Grundgesamtheit jener, die zu den Gruppen befristeter und unbefristet Beschäftigter gehören: Hier vermutet Feiler eher folgenden Zusammenhang: Die Gruppe der hochqualifizierten unbefristet Beschäftigten wird sich gegenüber den wenig bis niedrig qualifizierten Beschäftigten auch beim Kompetenzgewinn erheblich unterscheiden. Damit relativiert sich die Aussage der Bundesregierung was den Kompetenzzuwachs bei befristeten Arbeitsverhältnissen angeht. „Die besondere Situation von gering bis wenig qualifiziert unbefristet Beschäftigten muss daher besonders in den Blick genommen werden.“, fordert Feiler.
Zu begrüßen sei die Ankündigung der Bundesregierung zu prüfen, „wie Grundkompetenzen bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen erhöht werden können“ (ebd.S.12). Dies stelle eine Reaktion auf das Faktum dar, dass insbesondere Langzeitarbeitslose Defizite im Bereich der Grundbildung aufweisen.
Ferner gilt, dass der förderungsfähige Personenkreis bei Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) nun erweitert ist (ab 1. Mai 2015) (S. 12). Dies gilt auch für das befristet geltende Instrument der „Assistierten Ausbildung“. Damit können nun mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung geführt werden.“
Dr. Victor Feiler ist Fachreferent für „Berufliche Integration“ im Netzwerk der BAG KJS und angestellt beim Kolpingwerk Deutschland.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Kolpingwerk Deutschland – Dr. Victor Feiler
Dokumente: Einstieg_in_den_Arbeitsmarkt_fuer_junge_Benschaeftigte_1805608.pdf