Bayern: Überdurchschnittlich viele Ausbildungsduldungen

Bayerns Ausländerbehörden erteilen laut Innenministerium bundesweit überdurchschnittlich viele Ausbildungsduldungen nach der „3+2-Regel“ an Geflüchtete. Von Mitte Mai 2019 – dem Beginn der bundesweiten Erfassung – bis zum Jahresende 2019 seien in Bayern insgesamt 657 sogenannte „3+2“-Ausbildungsduldungen erteilt worden, so die Staatskanzlei. Damit liegt der Freistaat in der bundesweiten Auswertung zur Umsetzung der „3+2-Regel“ auf dem Dritten Platz. Nur Nordrhein-Westfalen (846) und Baden-Württemberg (758) erteilten in diesem Zeitraum mehr Ausbildungsduldungen. Anerkannte Asylbewerber haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Dagegen gilt die „3+2“-Regel junge Menschen, die mit Erlaubnis der Ausländerbehörden eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren. Wenn sie die Ausbildung erfolgreich abschließen, haben sie anschließend einen Anspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, um in ihrem erlernten Beruf arbeiten zu können.

Quelle: epd; Bayerische Staatskanzlei

Ähnliche Artikel

An einem Metallpfosten klebt ein weißes Blatt, auf dem geschrieben steht: Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat & Freiheit.

Radikaler Einschnitt in der Demokratiearbeit

Die geplante Beendigung des Bundesprogramms Respekt Coaches und der Umbau von „Demokratie leben!“ sind mehr als zwei voneinander getrennte Entscheidungen. Zwar sind beide Programme unterschiedlich strukturiert. Fachlich ziehen sie

Zum Inhalt springen