Bayern: Überdurchschnittlich viele Ausbildungsduldungen

Bayerns Ausländerbehörden erteilen laut Innenministerium bundesweit überdurchschnittlich viele Ausbildungsduldungen nach der „3+2-Regel“ an Geflüchtete. Von Mitte Mai 2019 – dem Beginn der bundesweiten Erfassung – bis zum Jahresende 2019 seien in Bayern insgesamt 657 sogenannte „3+2“-Ausbildungsduldungen erteilt worden, so die Staatskanzlei. Damit liegt der Freistaat in der bundesweiten Auswertung zur Umsetzung der „3+2-Regel“ auf dem Dritten Platz. Nur Nordrhein-Westfalen (846) und Baden-Württemberg (758) erteilten in diesem Zeitraum mehr Ausbildungsduldungen. Anerkannte Asylbewerber haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Dagegen gilt die „3+2“-Regel junge Menschen, die mit Erlaubnis der Ausländerbehörden eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren. Wenn sie die Ausbildung erfolgreich abschließen, haben sie anschließend einen Anspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, um in ihrem erlernten Beruf arbeiten zu können.

Quelle: epd; Bayerische Staatskanzlei

Ähnliche Artikel

Der Bildausschnitt zeigt eine Hand, die mit einem Kugelschreiber ein Kreuz auf einem blauen Wahlzettel machen möchte.

Jugendliche nehmen das Wählen ernst

Für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) haben Thorsten Faas, Sigrid Roßteutscher und Armin Schäfer analysiert, wie junge Menschen über die vergangene Bundestagswahl denken. Weniger das Ergebnis, mehr

Demonstrierende junge Frauen mit bunten Plakaten, die auf das Problem des Klimawandels hinweisen und von denen eine Frau ein Megaphon in der Hand hält.

Hürden und Schwierigkeiten für die Jugendbeteiligung

Aktuelle Forschungsbefunde des Deutschen Jugendinstituts (DJI) machen deutlich, dass strukturelle Hürden und soziale Ungleichheit verhindern, dass Kinder und Jugendliche ihre gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte wahrnehmen können.

Zum Inhalt springen