Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl wurden ausführliche Positionen erarbeitet, auf deren Grundlage die Kernforderungen an die Politik beruhen. Berücksichtigt wurden die Politikbereiche
## Arbeitsmarktpolitik und Armut
## Bürgerschaftliches Engagement/Freiwilligendienste
## Behindertenpolitik
## Gesundheitswesen
## Kinder, Jugend, Frauen und Familie
## Migration und Integration
Auszüge aus den Kernforderungen der BAGFW für ein künftiges Regierungsprogramm:
Arbeitsmarktpolitik und Armut
Regelbedarfe sachgerecht ausgestalten.
Die Neufassung der Regelbedarfe in den SGB II und XII ist nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, transparent, sach- und realitätsgerecht erfolgt. Die Absenkung der Bezugsgruppe in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auf die unteren 15, statt wie bisher 20 Prozent der Einkommen bei den Einpersonenhaushalten und die willkürlich erscheinende Streichung einzelner Bedarfspositionen wie etwa Zimmerpflanzen, Gesundheitskosten oder zusätzliche Betreuungskosten von Kindern, nährt den Eindruck, dass der Regelbedarf auf ein haushalterisch festgelegtes Maß herunter gerechnet wurde.
Die Regelbedarfsermittlung hat wieder an den unteren 20 Prozent der in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) befragten Haushalte anzuknüpfen und muss auf willkürliche Abschläge verzichten. Verdeckt Arme sind heraus zu rechnen. Um mehr Flexibilität zu ermöglichen, müssen – unter besonderer Berücksichtigung des Teilhabeaspekts – zusätzliche Ausgabekategorien in den Regelbedarf aufgenommen werden. …
Die mögliche Sanktionshöhe muss begrenzt werden. Das physische Existenzminimum sowie die Kosten der Unterkunft dürfen keiner dauerhaften Sanktionsdrohung unterliegen und müssen zumindest durch Miet-Direktzahlungen und Sachleistungen sicher gestellt sein. … Junge Erwachsene sind als Erwachsene zu behandeln und dürfen keinen schärferen Sanktionen als diese unterliegen. Eine Gewährung der Grundsicherungsleistungen muss in jedem Einzelfall gewährleistet und durch notwendige personenbezogene Bedarfe ergänzt sein. …
Grundsicherung verlässlich gewährleisten
Die Rechtsstellung der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung ist unsicher. Leistungsansprüche werden nicht zuverlässig eingelöst. Eine qualifizierte, zuverlässige und niedrigschwellige Betreuung der Leistungsberechtigten ist nicht gewährleistet. Die Leistungsberechtigten müssen damit rechnen, aufgrund von Sanktionen gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft unterhalb des Existenzminimums zu geraten. Bei einer Sanktion in Höhe von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs wird das physische Existenzminimum unmittelbar angegriffen. Auch durch Darlehensrückzahlungen … sowie gravierende Probleme bei der rechtssicheren Gewährung der Leistungsansprüche durch die Jobcenter wird das Recht auf Existenzsicherung in Frage gestellt. Besondere personenbezogene Bedarfe etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen werden nur unzureichend erstattet, notwendige größere Anschaffungen wie Kühlschrank oder Waschmaschine weder im Regelbedarf, noch durch einmalige Zuschüsse berücksichtigt. …
Bildungs- und Teilhabepakete bedarfsgerecht ausgestalten
Das Bildungs- und Teilhabepaket erreicht die Leistungsberechtigten nicht. Die Antragswege sind zu kompliziert und die Bewilligungszeiträume widersprüchlich. Von den vorgesehenen Mitteln wird – wenn auch regional sehr unterschiedlich – oft nur ein geringer Teil abgerufen. …
Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein. Für Kinder und Jugendliche muss eine soziale Mindestsicherung gewährleistet sein, die die Grundbedarfe gleichmäßig abdeckt und durch eine verlässliche und diskriminierungsfrei ausgestaltete Infrastruktur für Bildung und Teilhabe ergänzt wird. Der abschließende Katalog für Teilhabeleistungen ist zu öffnen. …
Inklusion
Entschlossene Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die Bundespolitik ist aufgefordert, konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu einer zügigen Umsetzung der UN-BRK in nationales Recht zu benennen sowie Interventions- und Sanktionsmechanismen bei Nichtumsetzung der Konvention zu regeln. … Die Bundespolitik ist ferner aufgefordert, unter Beachtung der menschenrechtlichen Perspektive der UN-Konvention, einen rechtlich abgesicherten, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu den Leistungen des gegliederten Sozialleistungssystems für behinderte Menschen zu gewährleisten. Behinderung darf nicht länger als Armutsrisiko in Verbindung mit Sozialhilfebedürftigkeit gelten. …
Gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung voranbringen
Die Bundespolitik ist aufgefordert, neben der Gewährleistung von Rechtsansprüchen auf wohnortnahe Angebote der Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung aller Kinder mit und ohne Behinderung von Geburt an einschließlich des Übergangs in den Beruf, einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf einen uneingeschränkten Zugang zum Regelschulsystem und auf angemessene Vorkehrungen sicher zu stellen. … Eine leistungsrechtliche Neuordnung der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nach SGB VIII i. S. der Inklusion ist erforderlich. Auch Kinder mit Behinderung sind in erster Linie Kinder. Die Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollten daher neben dem Jugendhilfeleistungsspektrum im SGB VIII verortet werden. Bei einer Zusammenführung der Leistungen im SGB VIII darf es zu keiner Schlechterstellung z. B. bei der Kostenheranziehung oder zu Standardabsenkungen bei den Leistungsinhalten kommen. …
Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen eines Inklusiven Arbeitsmarktes sichern
Die Bundespolitik ist aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung wirksam zu bekämpfen. Erforderlich ist die Entwicklung eines tragfähigen Gesamtkonzeptes, in dessen Rahmen alle bestehenden Gesetze und Verordnungen im Bereich der beruflichen Teilhabeförderung einer systematischen Überprüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der BRK unterzogen und ggf. angepasst werden. Die Förderung der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben ist auf der Grundlage des personenzentrierten Ansatzes durch geeignete Programme und Instrumente unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung und ihrer Interessenvertretungen zu intensivieren. Hierbei sind deutlich mehr bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die Beschäftigung insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf dürfen hiervon nicht ausgeschlossen sein. …
Migration und Integration
Beschäftigungschancen von Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen
Menschen mit Migrationshintergrund müssen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil am Arbeits- und Ausbildungsmarkt, an Weiterbildungs- und Eingliederungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung partizipieren können. Zugangsbarrieren, rechtlicher und gesellschaftlicher Art müssen abgebaut werden. Auch die Residenzpflicht und die Arbeitsverbote für Asylsuchende und Geduldete müssen abgeschafft werden. …
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die BAGFW fordert seit Jahren die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes als diskriminierendes Sondergesetz, mindestens aber die vollumfängliche gesundheitliche Versorgung und die Abschaffung des Sachleistungsprinzips. …
Einbürgerung erleichtern – Optionspflicht abschaffen
Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 erwerben in Deutschland geborene Kinder von Ausländern unter bestimmten Umständen qua Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die durch die Optionspflicht erzwungene Entscheidung des jungen Erwachsenen zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der der Eltern sendet ein Signal des Misstrauens und benachteiligt in unangemessener Weise junge Erwachsene mit einer zweiten nicht-EU-Staatsbürgerschaft gegenüber EUMehrstaatlern oder Doppelstaatlern mit einem deutschen Elternteil. …“
Weitere Informationen zu den politischen Forderungen der BAGFW entnehmen Sie bitte aufgeführtem Link.
www.bagfw.de/no_cache/spezialseiten/artikeldetail/article/forderungen-an-politik/?tx_ttnews[backPid]=1&cHash=d80265120e
Quelle: BAG FW