Bundesagentur will Hartz-Gesetzgebung reformieren

Zehn Jahre gibt es die Hartz-Gesezte mittlerweile. Bis heute sind sie umstritten und stehen in der Kritik. Fast fortlaufend wurden sie geändert. Unter anderem wurden durch Hartz-IV die Sozial- und Arbeitslosenhilfe in einen Topf geworfen. Bund und Kommunen haben seit 2005 ingsesamt gut 355 Millionen Euro für die Förderung von Langzeitarbeitslosen ausgegeben. Dazu zählen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Kosten für Unterkunft und Heizung, Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sowie Verwaltungskosten in den Jobcentern.

Arbeitsagentur? Jobcenter? Kommunale Stelle?

Je nachdem, ob man arbeitslos oder langzeitarbeitslos ist, wird man von den Arbeitsagenturen oder den Jobcentern betreut. Junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz müssen zur Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsstellen zur Arbeitsagentur, obwohl ihre Familien unter Umständen von den Jobcentern betreut werden. Und dann gibt es noch Kommunen, die bei der Betreuung von Arbeitslosen alles alleine – also ohne die Bundesagentur für Arbeit – machen.

BA-Vorstand Alt: Institutionelle Bündelung ist nötig

Das alles soll sich nach Willen von BA-Vorstand Heinrich Alt ändern. Er fordert eine weitere Reform, die für mehr Ordnung sorgt. Die Hilfen für Hartz-IV-Empfänger müssten institutionell gebündelt und verbessert werden. Das Nebeneinander von Arbeitsagenturen, Jobcentern und rein kommunalen Anlaufstellen habe sich „aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als wenig überzeugend“ erwiesen und sei intransparent.

Auf kommunaler Ebene fehle der Überblick über den bundesweiten Arbeitsmarkt, kritisierte Alt weiter. Auch müssten sich Jugendliche auf der Suche nach einer Lehrstelle und sogenannte Aufstocker, denen der Arbeitslohn nicht zum Leben reicht, an mehrere Stellen wenden. Das sei „eindeutig keine glückliche Regelung“.

Quelle: dab; dpa-AFX; spiegel online; heute.de; Frankfurter Rundschau

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