BA-Leitfaden für arbeitsuchende Jugendliche: ‚Jeder mögliche Bildungs- und Qualifizierungsansatz sollte für die nachhaltige soziale und berufliche Integration verfolgt werden‘

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Datum vom 23.12.2004 einen ‚Leitfaden für arbeitsuchende Jugendlichen unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II‘ als ‚Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung‘ vorgelegt. Auszüge:

„[…] 1. Zielsetzung

[…] Künftig werden Kommunen und die Agenturen für Arbeit gemeinsam die berufliche Eingliederung junger Menschen im Rahmen des SGB II verantworten. Der folgende Leitfaden ist für arbeitsuchende, erwerbsfähige, hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die Persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Mit dem Leitfaden für arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Bezug von Leistungen nach dem SGB II soll den persönlichen Ansprechpartnern eine Arbeitshilfe an die Hand gegeben werden, die eine systematische und fokussierte Herangehensweise an den Integrationsprozess dieser besonderen Zielgruppe ermöglicht. Die Jugendlichen sollen dadurch passgenau – entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse – unterstützt, Budget und Vermittlerzeit wirtschaftlich und Erfolg versprechend eingesetzt und Transparenz über den Erfolg des Instrumenteneinsatzes geschaffen werden. Um ein umfassendes Integrationskonzept für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu entwickeln, empfiehlt sich eine enge Vernetzung mit weiteren Institutionen und Akteuren (Kommunale Stellen z.B. Jugendhilfe, Migrationsdienste/ BAMF, Wohlfahrtsverbände etc.). Bereits erfolgreich praktizierte Integrationsstrategien werden zurzeit auf einer Internet-Plattform gesammelt und dokumentiert und können abgerufen werden unter http://www.erfolg.sgb2.info/auth/.

Bei aller Systematisierung ersetzen Handlungsleitfäden nicht die individuelle und ganzheitliche Beratung und Begleitung des Jugendlichen und so werden auch für die letztliche Entscheidung über Integrationswege und -instrumente Kompetenz und Erfahrung des persönlichen Ansprechpartners ausschlaggebend sein. Der Fokus dieses Leitfadens liegt auf jenem Personenkreis, der die voraussichtlich größte Gruppe unter den erwerbsfähigen hilfebedürftigen Jugendlichen darstellt. Dies sind Jugendliche mit und ohne Berufsabschluss, die keine Ausbildung suchen und aus dem Arbeitslosenhilfe- bzw. Arbeitslosengeldbezug zum SGB II überwechseln oder sich aus dem Sozialhilfebezug neu wegen SGB II-Leistungen melden („originär arbeitsuchende Jugendliche“). Hinzu kommen Jugendliche, die bis 31.12.2004 auch im Rahmen der Nachvermittlungsaktionen nicht in Ausbildung einmünden konnten oder bisher nicht ausbildungsuchend gemeldet waren und nun – parallel zur Ausbildungssuche – unter Berücksichtigung ihrer Berufswegplanung in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, jugendspezifische Beschäftigung oder Arbeitsgelegenheiten zur Überbrückung zu vermitteln sind („temporär arbeitsuchende Jugendliche“ […]). Ein Leitfaden für „originär ausbildungsuchende Jugendliche“ wird im ersten Quartal 2005 erstellt. […] Ziel ist es, Jugendlichen eine bessere Chance für den beruflichen (Wieder-) Einstieg zu geben und damit einen spürbaren Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten. Der besonderen Zielgruppe entsprechend, sollte jeder mögliche – ggf. auch mittelfristig realisierbare – Bildungs- und Qualifizierungsansatz im Hinblick auf eine nachhaltige soziale und berufliche Integration verfolgt werden. Im Kern beruht der Leitfaden auf folgenden Prinzipien: Der vorgesehene Betreuungsschlüssel von 1:75 – bei Bedarf unter Einschaltung eines Fallmanagers bzw. Übergabe an diesen – ermöglicht es, individuelle Integrationsstrategien zu entwickeln und diesen Prozess auch intensiv und zielorientiert zu begleiten. Der Prozess, der zur Integration des Jugendlichen führen soll, wird für den Persönlichen Ansprechpartner und damit auch für den Jugendlichen systematisiert und transparent gemacht. Mit Hilfe der Eingliederungsvereinbarung werden die vereinbarten Integrationsschritte festgehalten. Die Umsetzung muss in der Praxis so gestaltet sein, dass Erfolge in Hinblick auf die einzelnen Integrationsschritte ebenso wie die Gesamtzielsetzung transparent werden. Die Arbeit mit dem Jugendlichen basiert auf einem möglichst detaillierten Verständnis des Kunden – seinem Lebensverlauf inklusive sozialem Kontext – und berücksichtigt sein individuelles Profil. Im Fokus steht die Überwindung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch die Integration in Beschäftigung. Sind Hemmnisse abzubauen, ist immer auch der Qualifizierungsaspekt zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Jugendlichen zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Jugendliche ohne Berufsabschluss handelt. Neben bewerberorientierten Aktivitäten soll dabei auch eine intensive Akquise adäquater Arbeitsstellen sowie von Arbeitsgelegenheiten stehen.

2. Handlungsempfehlung für arbeitsuchende Jugendliche im Rechtskreis SGB II

Kernstück der Handlungsempfehlung für arbeitsuchende Jugendliche ist zunächst die Strukturierung des Erstgesprächs mit Abschluss der Eingliederungsvereinbarung […]. Im Erstgespräch sind alle Elemente der Integrationsvorbereitung ganzheitlich aufeinander abgestimmt. Dies ist die Grundlage für eine erfolgreiche Integrationsstrategie.

2.1 […] Wesentliche Elemente des Erstgesprächs

2.1.1 Standortbestimmung/Profiling zur Ableitung der Kundengruppe […].
Bei der Standortbestimmung ermittelt der Persönliche Ansprechpartner gemeinsam mit dem Jugendlichen den Handlungsbedarf. Dabei sind die vier Dimensionen des Kundenprofils, die sich nach den Ansätzen „Fördern und Fordern“ aufteilen, zu berücksichtigen […]. Das „Fordern“ wird aus den folgenden zwei Dimensionen abgeleitet:

  • Engagement/Motivation/Einstellungen (Frage: Besteht Handlungsbedarf in Hinblick auf die Bereitschaft des Jugendlichen, sich aktiv am Integrationsprozess zu beteiligen?)
  • spezifische Arbeitsmarktbedingungen (Frage: Wie ist die Arbeitsmarktsituation im Zielberuf bzw. in den Zielberufen?)

Das „Fördern“ zielt auf die Integrationschancen, die der Jugendliche in folgenden beiden Dimensionen hat:

  • Fähigkeiten/Qualifikation (Frage: Besteht Handlungsbedarf in Hinblick auf die Qualifikation des Jugendlichen einschließlich der Sprachkompetenz Deutsch? Fehlt die Berufspraxis?)
  • berufsbezogene Hemmnisse/sozialer Kontext (Frage: Welche objektiven Hemmnisse reduzieren die Arbeitsmarktchancen, z.B. fehlende Mobilität, hohe Verschuldung?)

Zur Standortbestimmung liegen für alle vier Dimensionen Einschätzungshilfen mit relevanten Merkmalen, Beispielen und Leitfragen vor […]. Darüber hinaus ist vom Persönlichen Ansprechpartner einzuschätzen, inwieweit sich die Integrationschancen des Jugendlichen durch Fördern und Fordern verbessern lassen. Aus den Ergebnissen der Standortbestimmung und der Einschätzung der Integrationschancen leitet der Persönliche Ansprechpartner die Kundengruppe ab. Damit wird der Unterstützungsbedarf ermittelt und der jugendspezifische Instrumenteneinsatz festgelegt. Die Gruppen werden wie folgt definiert:

  • Marktkunden: Kein Handlungsbedarf aus der Standortbestimmung und gute Integrationschancen.
  • Beratungskunden aktivieren: Handlungsbedarf in mindestens einer der Dimensionen „Engagement/Motivation/Einstellungen“, „spezifische Arbeitsmarktbedingungen“ oder „einfache berufsbezogene Hemmnisse/sozialer Kontext“ und erhöhte Integrationschancen durch Perspektiven-/Einstellungsänderung des Jugendlichen und/oder Abbau von Beschäftigungshürden.
  • Beratungskunden fördern: Handlungsbedarf in mindestens einer der Dimensionen „Fähigkeiten/Qualifikation“ oder „schwerwiegende berufsbezogene Hemmnisse/ sozialer Kontext“ und erhöhte Integrationschancen für den Jugendlichen durch Qualifizierung und/oder Abbau Beschäftigungshürden.
  • Betreuungskunden: Jugendliche mit Handlungsbedarf in mehreren Dimensionen und geringen Integrationschancen. Die Standortbestimmung (Profilingbogen SGB II) ist nicht nur für „Neukunden“ (z.B. Jugendliche aus dem Sozialhilfebezug, ohne bisherigen Kontakt zur Agentur) erforderlich, sondern auch für „Altkunden“ – selbst wenn bereits ein Profiling im Rechtskreis SGB III erfolgt ist.

2.1.2 Festlegung der Zieloption
Bereits im Erstgespräch soll gemeinsam mit dem Jugendlichen das Integrationsziel festgelegt werden. Grundsätzlich sollte dies nur eine Zieloption sein werden im Einzelfall mehrere ausgewählt, ist eine Prioritätensetzung erforderlich […]. Die Ziele orientieren sich an der spezifischen Situation des jungen Menschen und berücksichtigen den bisherigen Lebenslauf und die individuelle Lebensplanung. Für arbeitslose Jugendliche, die zur Gruppe der „Markt- bzw. Beratungskunden“ zählen, sind – von klar definierten Ausnahmen abgesehen (z.B. Wehr-/Zivildienst) – nur Ziele im ersten Arbeitsmarkt vorgesehen, für Beratungskunden „Fördern“ kommen fallspezifisch auch weitere Ziele in Frage, wenn diese mit Qualifizierung oder Elementen zum Abbau bestehender Beschäftigungshürden verbunden sind. Für Betreuungskunden hingegen gestaltet sich der Weg bis zur Integration in Arbeit schwieriger. Hier sind einzelne Integrationsschritte/-phasen zu vereinbaren. In der Regel können zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Ziele im zweiten Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Begründete (= dokumentierte) Abweichungen im Einzelfall sind selbstverständlich immer möglich. Gegebenenfalls ist – je nach Schwere des Beschäftigungshemmnisses – die soziale Integration der beruflichen Integration vorgeschaltet oder begleitet diese. Dies reicht vom einfachen Hemmnisabbau z.B. durch Sicherstellung der Kinderbetreuung für Alleinerziehende bis hin zur Lösung schwerer persönlicher und sozialer Problemlagen, die auch der Integration in den zweiten Arbeitsmarkt entgegenstehen. Hierfür sieht das Gesetz individuelle Betreuung durch einen Fallmanager vor sowie spezifische soziale Eingliederungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 – 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (z.B. Suchtberatung, psychosoziale Beratung).

2.1.3 Wegfestlegung/Eingliederungsschritte und Produkteinsatz
Die Wegfestlegung ist der am Integrationsziel ausgerichtete Prozess. Dieser setzt sich modular aus einer Abfolge von Eingliederungsschritten und Produkten zusammen. Zu Produkten zählen dabei sowohl Maßnahmen und Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik als auch Dienstleistungen wie z.B. Beratungsgespräche, Vermittlungsvorschläge und Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Im Kern sind damit alle Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II gemeint. Beim Produkteinsatz sind folgende Leitgedanken […] angemessen zu berücksichtigen: Passgenauigkeit zielt darauf ab, größtmögliche Übereinstimmung zwischen dem konkreten Problem des Jugendlichen und den zur Verfügung stehenden Produkten zu erreichen. Wirkungsmöglichkeit bedeutet, dass vorgelagerte Probleme des Jugendlichen (z.B. fehlende Motivation) die Wirkung des Produktes nicht behindern oder verzögern dürfen. Nachhaltigkeit meint, dass sich der Produkteinsatz an der Integration in Beschäftigung orientiert, um den Jugendlichen dauerhaft aus der Hilfebedürftigkeit zu bringen. Wirtschaftlichkeit fordert hinsichtlich der oben genannten Grundprinzipien die Auswahl des jeweils kostengünstigsten Produkts. Die Wegfestlegung wird in der Eingliederungsvereinbarung für beide Seiten verbindlich festgeschrieben […]. Die einzelnen Eingliederungsschritte sind mit dem Jugendlichen genau zu besprechen, um Transparenz herzustellen und ihn in die Lage zu versetzen, die folgenden Integrationsschritte verantwortlich angehen zu können. Gemeinsam sind realistische und nachhaltige Absprachen zu treffen. Die in § 31 Abs. 5 SGB II normierten Sanktionen für Jugendliche unter 25 Jahren erfordern bei der Festlegung der wechselseitigen Verpflichtungen in der Eingliederungsvereinbarung Sensibilität und realistische Maßstäbe einerseits, konsequentes Fordern andererseits. Eine intensive Aufklärung über die Rechtsfolgen (Rechtsbehelfsbelehrung) ist in jedem Fall erforderlich. Für die Wegfestlegung sind die Kundengruppe sowie der in der Standortbestimmung ermittelte Handlungsbedarf ausschlaggebend. So stehen je Kundengruppe grundsätzlich nur bestimmte Wege und Produkte zur Auswahl […].

Bei Marktkunden (kein Handlungsbedarf aus der Standortbestimmung und gute Integrationschancen) steht die schnellstmögliche Vermittlung des Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund. Der Produkteinsatz begrenzt sich auf „Hilfe zur Selbsthilfe“, Unterstützung der Eigenbemühungen, Vermittlungsvorschläge und bei Bedarf die Erstattung von Bewerbungs- oder Reisekosten im Rahmen von UBV sowie Mobilitätshilfen. Der Übergang in Selbständigkeit kann mittels Einstiegsgeld gefördert werden. Sofern die Marktsituation es ermöglicht, wird empfohlen, Jugendlichen sofort oder im Anschluss an das Erstgespräch entsprechende Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten. Beratungskunden aktivieren (mind. in einer der genannten Dimensionen Handlungsbedarf und erhöhte Integrationschancen durch deren Abbau) stehen die Perspektivenänderung und/oder der Abbau von Beschäftigungshürden im Mittelpunkt. Geht es vorrangig um Perspektivenänderung, steht der Aspekt des Forderns im Vordergrund: Ziel ist es, Motivation und Engagement des Jugendlichen zu entwickeln sowie Einstellungen zu ändern. Dafür kann ein intensives Beratungsgespräch ausreichen, es kann aber auch das Angebot einer Trainingsmaßnahme erforderlich sein, ggf. auch mit Hilfestellungen bei leichten Defiziten in Hinblick auf Umgangsformen/ Erscheinungsbild. Es wird empfohlen, sofern die Marktsituation es ermöglicht, „Beratungskunden – aktivieren“ sofort oder im Anschluss an das Erstgespräch Vermittlungsvorschläge oder andere Angebote zu unterbreiten. Stehen leichtere Beschäftigungshürden der Integration des Jugendlichen in den Arbeitsmarkt im Wege, sind diese unverzüglich abzubauen. Je nach Art der Hürde ist der Produkteinsatz auszurichten. Dies reicht von der Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes, über Mobilitätshilfen bis hin zum Bewerbungstraining. Auch können sich – wegen spezifischer Arbeitsmarktbedingungen – die Beauftragung Dritter, die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheins sowie betriebliche Trainingsmaßnahmen und Personalserviceagenturen (Klebeeffekt) empfehlen. Beratungskunden fördern (mind. in einer der genannten Dimensionen Handlungsbedarf und erhöhte Integrationschancen durch deren Abbau) stehen die Anpassung von Fähigkeiten und die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen im Vordergrund. Dies können Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Beschäftigung sein, z.B. betriebliche Trainingsmaßnahmen bei fehlender beruflicher Praxis des Jugendlichen, kleinere Qualifizierungsanpassungen im Rahmen von Trainingsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Personalserviceagenturen mit individuellen Qualifizierungsanteilen während verleihfreier Zeiten. Bei schwereren Fällen sind im Einzelfall auch Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsanteilen möglich. Ferner steht das klassische Qualifizierungsinstrumentarium im Rahmen von FbW bis hin zum Nachholen eines Berufsabschlusses für Ungelernte zur Verfügung. Gute Sprachkenntnisse sind Basisvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Migranten. Liegen in dieser Hinsicht Defizite vor, ist die Sprachförderung vorrangig. Da Sprachdefizite häufig mit Qualifikationsdefiziten einhergehen, sind ggf. individuelle Maßnahmekombinationen angebracht. Betreuungskunden (Kunden mit Handlungsbedarf in mehreren Dimensionen und geringen Integrationschancen) kann die Integrationsstrategie zunächst darauf zielen, die Beschäftigungsfähigkeit durch Bereitstellung jugendspezifischer Arbeitsgelegenheiten zu verbessern. Enthaltene Qualifizierungselemente sollen zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beitragen und zumindest mittelfristig die Chancen auf (Wieder-) Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Kommen massive persönliche und soziale Probleme hinzu, die auch die Integration in den zweiten Arbeitsmarkt erschweren, wird die Übergabe an den Fallmanager empfohlen. Je nach Problemlagen des Jugendlichen ist der Hemmnisabbau der beruflichen Integration vorzuschalten oder begleitend zu organisieren.

2.2 Empfehlungen zur Begleitung des Integrationsprozesses
Voraussetzung für den Erfolg der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Ziele ist, dass der Persönliche Ansprechpartner den Integrationsprozess des Jugendlichen intensiv begleitet […]. Durch die Betreuungsrelation 1:75 ist eine hohe und qualitativ verbesserte Kontaktdichte möglich. Sämtliche in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Schritte sind regelmäßig zu überprüfen, zu dokumentieren und fortzuschreiben. Bei Jugendlichen empfiehlt es sich, die Eingliederungsvereinbarung höchstens für die Dauer von sechs Monaten abzuschließen. Dabei sollten immer konkrete „Aufgaben“ bis zum nächsten Termin gestellt werden (z.B. Bewerbungsunterlagen vorlegen). Trotz aller Bemühungen im Hinblick auf das Integrationsziel kann es in der Praxis immer wieder vorkommen, dass vereinbarte Ziele nicht erreicht werden und somit eine Anpassung der Eingliederungsvereinbarung notwendig wird. […] Die Gründe für das Nichterreichen sind mit dem Jugendlichen genau zu analysieren. Je nach Ursache werden Standortbestimmung, Ableitung Kundengruppe, Auswahl Zieloption, Wegfestlegung angepasst. Ggf. ist eine neue Eingliederungsvereinbarung zu schließen.

2.3 Sanktionen
Folgende Tatbestände ziehen gem. § 31 Abs. 5 einen dreimonatigen Wegfall sämtlicher Leistungen mit Ausnahme der Leistungen nach § 22 SGB II nach sich: Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, Weigerung, die in der Eingliederungsvereinbarung festgeschriebenen Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (ohne wichtigen Grund) bzw. Teilnehmer gibt Anlass zum Abbruch. Folgende Tatbestände ziehen eine Absenkung der Regelleistung um zehn Prozent für die Dauer von drei Monaten nach sich: Jugendlicher kommt einer Meldeaufforderung des Trägers der Leistung nicht nach, erscheint nicht zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung und weist keinen wichtigen Grund dafür nach. Eine Belehrung über die Rechtsfolgen muss in diesen Fällen erfolgt sein, wenn sie nicht über die Eingliederungsvereinbarung abgedeckt ist.

3. Erfolgsbeobachtung/Operative Steuerung

Für den Rechtskreis SGB II werden im Jahr 2005 noch keine Zielvereinbarungen abgeschlossen. Dennoch ist sicher zu stellen, dass die Zielsetzungen des SGB II für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren zu den vorrangigen Vorhaben des Jahres 2005 zählen. Es wird empfohlen, dies z.B. als Jugendstrategieprogramm zu formulieren. Die Zielerreichung ist vor Ort quantitativ nachzuhalten und qualitativ zu steuern. Hierfür können die von der Zentrale der BA – sukzessiv bereitgestellten – Indikatoren des Zielsystems SGB II herangezogen werden. Es sind dies v.a. die Anzahl Integrationen in Erwerbstätigkeit (Arbeit und Ausbildung), die Aktivierungsquote sowie der Bestand erwerbsfähiger Hilfebedürftiger alle Indikatoren bezogen auf die Altersgruppe unter 25 Jahren. Im Bereich Jugendlicher ist angedacht, die „Gesamtaktivierung‘ anhand von drei Kennzahlen zu messen:

  1. Aktivierungsquote (SGB II): Für Jugendliche ist eine Aktivierungsquote von 52 Prozent anzustreben. Die Aktivierungsquote setzt Jugendliche, die sich in einer Eingliederungsmaßnahme befinden, ins Verhältnis zu allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dieser Altersgruppe, denen Arbeit zuzumuten ist. Als Aktivierung zählen alle Leistungen zur Eingliederung gem. § 16 SGB II […] sowie das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II.
  2. Abgangsrate in Erwerbstätigkeit: Die Abgangsrate beinhaltet alle Integrationen von Jugendlichen in Arbeit oder Ausbildung, sofern diese nicht gefördert sind (z.B. durch Eingliederungszuschüsse).
  3. Sanktionsquote: Die Sanktionsquote setzt Jugendliche, die sich ohne wichtigen Grund weigern, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken, ins Verhältnis zu allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dieser Altersgruppe, denen Arbeit zuzumuten ist.

[…] Im Hinblick auf die besonderen Erfordernisse des SGB II ist ferner darauf zu achten, dass Angebote zeitnah und verbindlich unterbreitet, eine hohe und qualifizierte Kontaktdichte erreicht und – falls erforderlich Sanktionen – ausgesprochen werden. […]“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit: ‚Flächeneinführung Sozialgesetzbuch SGB II. Leitfaden für arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis SGB II‘, Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung, Aktuelles Nr. 57, 23.12.2004

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