Autor: Silke Starke-Uekermann

Schavan fordert Qualitätsstandards in der Bildungsberatung

Studie zur Bildungsberatung im Auftrag des Bundesbildungsministeriums veröffentlicht: Beratung in Deutschland erfolgt zumeist sektoral und regional spezifisch. ‚Um die Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems zu verbessern und lebenslanges Lernen effektiv zu fördern, brauchen wir einheitliche Qualitätsstandards in der Beratung‘, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. ‚Unabhängig von regionalen Unterschieden oder der Art der Beratung sind deutschlandweite Beratungsstandards wichtig. Diese gilt es, zu formulieren und gezielt umzusetzen.‘ Die von Ramboell Management durchgeführte Untersuchung gibt erstmals Auskunft darüber, wer in Deutschland für welche Bevölkerungsgruppen, mit welchen Ressourcen und Konzeptionen Beratung anbietet. Bildungs- und Berufsberatung wird in Deutschland von einer Vielzahl von Institutionen angeboten, dabei oft begrenzt auf einen speziellen Kreis von Beratungssuchenden.

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Schreiben des BMAS zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die zugelassenen kommunalen Träger des SGB II und die Bundesagentur für Arbeit

BAG KJS bezieht Stellung zu einem Schreiben des BMAS: Ausgangspunkt ist aktuell offensichtlich eine Uneinigkeit zwischen den optierenden Kommunen und den Bundesländern auf der einen Seite und der Abteilung „Leistungsrecht des SGB II“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der anderen Seite zur Rechtsauslegung des § 16 Abs. 2 SGB II. Dieser Streit führte zu einem Brief des BMAS an die Optionskommunen und die Bundesagentur für Arbeit, in dem die Rechtsauffassung des Ministeriums als verbindlich dargestellt wird. Aus Sicht der BAG KJS entspricht diese Rechtsauslegung nicht dem Willen des Gesetzgebers. Ihre Anwendung würde das Aus für viele gute regional und vor Ort entwickelte Konzepte von Eingliederungsleistungen bedeuten, die auf die Zielgruppe des SGB II hin spezifische Lösungsansätze gestalten.

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Erwerbstätige Leistungsbezieher im SGB II

IAB Kurzbericht zu SGb II Aufstockern: Rund 1,3 Mio. Personen bezogen im Januar 2007 SGB-II-Leistungen, obwohl sie einer Beschäftigung nachgingen. Im Jahresdurchschnitt 2005 lag die Zahl der „Aufstocker“ noch bei rund 880.000. Bedürftigkeit trotz Erwerbstätigkeit ist häufig nur ein vorübergehender Zustand. Im Laufe des Jahres 2005 gab es insgesamt allerdings 2,1 Mio. Aufstocker. Sie haben zumindest zeitweise Leistungen und Erwerbseinkommen gleichzeitig bezogen. Die Mehrheit der Aufstocker ist geringfügig beschäftigt. Sie verbleiben oft relativ lange im Leistungsbezug. Die Mehrheit der Vollzeiterwerbstätigen gehört nur kurzfristig zu den Aufstockern. Um die Bedürftigkeit im Haushaltskontext dauerhaft zu überwinden, müssen flankierende Instrumente sowohl die hohe Fluktuation als auch die jeweilige Haushaltskonstellation berücksichtigen. Eine Abstimmung mit familienpolitischen Transferleistungen wie Wohn- und Kindergeld ist dafür unerlässlich.

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Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss soll weiter verringert, wenn möglich halbiert werden

Kultusministerkonfernz beschließt Handlungsrahmen: Die Länder wollen die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in allen Bildungsbereichen weiter verringern, wenn möglich halbieren, die Anschlussfähigkeit sichern und die Zahl der Ausbildungsabbrecher reduzieren. Dazu verabschiedete die Kultusministerkonferenz in Bonn einen Handlungsrahmen, der konkrete Maßnahmen umfasst, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

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