Autor: Silke Starke-Uekermann

Rechtsauffassung des BMAS zu § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II schränkt Förderung arbeitsmarktferner junger Menschen stark ein

In einem Schreiben vom 21.11.2007 an die optierenden Kommunen legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Rechtsauffassung zur Ausgestaltung des §16 Absatz 2 Satz 1 SGB II dar und kündigte eine massive Einschränkung des Anwendungsbereiches an. Die sieben im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammengeschlossenen Verbände haben bereits am 21.12.2007 den zuständigen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz in einem offenen Brief auf die absehbaren negativen Folgen dieser Einschränkungen hingewiesen. In einem Antwortschreiben vom 26.03.2008 hat das Bundesministerium gegenüber dem Kooperationsverbund seine bisherige Haltung bekräftigt und die Hinweise, dass wichtige Maßnahmen wegfallen werden, mit dem Verweis auf alternative Fördermöglichkeiten als unbegründet zurückgewiesen. Der Kooperationsverbund sieht seine Befürchtung bestätigt, dass die Argumentation des BMAS in der Praxis zu einer Verschlechterung der Integrationschancen von jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf führen wird. Auch der angestrebte Gesamtansatz der Bundesregierung zur stärkeren Förderung dieser Zielgruppe wird konterkariert. In einem Schreiben vom 08.02.2008 hat das BMAS bereits die Optionskommunen dazu aufgefordert, entsprechende Förderleistungen kurzfristig ein bzw. umzustellen.

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Das SGB II dauerhaft sachgerecht und zukunftsfähig organisieren

Der Landkreistag legt Gegenentwurf zum „Kooperativen Jobcenter“ vor. Das Papier gibt einer kommunalen Trägerschaft den Vorrang. Laut Verfassung bestehe ein prinzipieller Vorrang einer dezentralen, also kommunalen Aufgabenwahrnehmung. Ein entscheidender Vorteil für die Erbringung aller Leistungen „aus einer Hand“ wird in der Nutzung kommunaler/regionaler Kooperationspotentiale gesehen. Eigene Dienstleistungen der Kommunen und bewährte Kooperationsbeziehungen könnten für die Integration schwieriger Zielgruppen genutzt und mit Zielen der Arbeitsförderung verknüpft werden. Dazu zählen Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung und Netzwerke mit Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden, Aktivitäten der Jugend(berufs)hilfe zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen für die soziale und berufliche Integration insbesondere beim Übergang von der Schule in den Beruf, Aktivitäten im Schul- und Bildungsbereich, Angebote zur Kinderbetreuung durch das Jugendamt sowie in Kooperation mit anderen Trägern, soziale Angebote wie Schuldnerberatung, Sucht- und Drogenberatung, psychosoziale Betreuung sowie Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung. Abschließend plädiert der Landkreistag für die Öffnung der Optionskontigentierung.

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Chancen für Jugendliche ohne Berufsausbildung

Studie zu Beschäftigungsperspektiven für Personen ohne Berufsausbildung von IN VIA vorgelegt: Mit der seit Jahren ungünstigen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist für Jugendliche der Übergang von der Schule in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zunehmend schwieriger geworden. Zwischen Schule und Ausbildung liegen für viele eine Reihe von „Zwischenstationen“ und nicht zuletzt auch Phasen der Arbeitslosigkeit. Etliche Jugendliche schaffen mit Hilfe der vorhandenen Fördermaßnahmen den Sprung in die Ausbildung und darüber in das Erwerbssystem. Viele jedoch, vor allem jene mit besonders ungünstigen schulischen und sozialen Ausgangslagen, schaffen diesen Übergang trotz der Teilnahme an diversen Fördermaßnahmen nicht und je länger dieser unabgeschlossene Übergang anhält, wächst für sie das Risiko, ihr gesamtes künftiges Erwerbsleben ohne Berufsausbildung zu bleiben. Ohne Berufsausbildung gehören sie als „Geringqualifizierte“ auf dem Arbeitsmarkt dann jener Gruppe an, die mit Abstand am meisten von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung bedroht ist. Derzeit gehören rund 1,3 Mio. junge Menschen zwischen 20 und 29 Jahren – oder 15 Prozent dieser Altersgruppe – zu dieser Risikogruppe, wobei sich in den letzten zehn Jahren an diesen Werten kaum etwas verändert hat. Die vorliegende Studie knüpft an diese Problematik an und stellt sich die Aufgabe zu klären, wie es gelingen kann, gering qualifizierte junge Menschen (ohne Berufsausbildung, oft auch ohne Schulabschluss), denen bisher der Übergang in das Erwerbssystem nicht gelungen ist, erfolgreich in das Erwerbssystem zu integrieren.

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Richtlinien des BMFSFJ für Projektförderung

Förderung von Gender Mainstreaming-Aktivitäten durch das BMFSFJ: Gefördert werden Verbände und Organisationen die gleichstellungspolitisch relevante Aufgaben wahrnehmen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben. Um einen basisorientierten Diskussionsprozess innerhalb unterschiedlicher Strukturen sowie einen bundesweit angelegten Kommunikationsprozess zu unterstützen, fördert das Ministerium gleichstellungspolitische Vernetzungsarbeit. Sonder- und Großveranstaltung können bezuschusst werden, ebenso die Modellprojekte, Zuwendungsempfänger (Akteure und Akteurinnen gleichstellungspolitischer Arbeit) müssen nach eigener Satzung und Ordnung handeln, Zuwendungsvoraussetzung ist, dass Akteure und Akteurinnen in der Geschäftsführung und in der Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel eigenständig sind.

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Weiterbildungsallianz gefordert

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Rahmenbedingungen für das so genannte Lebenslange Lernen verbessern. In einem Antrag (16/8380) fordern sie eine ’neue Weiterbildungsallianz‘ des

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