Neuorganisation der Arbeitslosengeld II-Verwaltung in Form des „Kooperativen Jobcenters“ – Neuauflage des Vorschlags des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überarbeitete den Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung der SGB II-Trägerschaft „Kooperatives Jobcenter“ und legt eine Neufassung des entsprechenden Eckpunktepapiers vor. Einerseits sollen Aufgaben und Verantwortung klarer verteilt und andererseits weitergehende Angebote an die Kommunen gemacht werden. Durch stärkere Abgrenzungen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten soll die verfassungrechtliche Angreifbarkeit vermindert werden. Als neue Möglichkeit sieht das Papier die Beauftragung von Kommunen für eine einheitliche Leistungserbringung für besondere Personengruppen vor. Dazu werden beispielhaft aufgeführt „Jugendliche, die auch Hilfen zur Erziehung (HzE) erhalten“, „besonders arbeitsmarktferne Personengruppen“ oder „bestimmte Gruppen von Migranten“.