Autor: Silke Starke-Uekermann

Reformen am Arbeitsmarkt: Die berufliche Integrationsförderung zwischen Anspruch und Realität

Untersuchung zum Anspruch und der Realität beruflicher Integration vorgelegt: Um junge Menschen am Übergang Schule-Berufsausbildung zu unterstützen, ist in den vergangenen rund 30 Jahren ein hochkomplexes Unterstützungs- und Übergangssystem entstanden. Mit den Arbeitsmarktreformen der Jahre 2002 bis 2004 ging eine Veränderung der bis dahin existierenden Maßnahmestruktur und der dort verankerten Fördergrundsätze einher. Das sind Lebensweltorientierung, Individualisierung, Ganzheitlichkeit, Partizipation und Kompetenzansatz. Das hatte auch die Veränderung der Sicht auf den zu fördernden Jugendlichen zur Folge. Sie wurden einerseits als eigenverantwortlich handelnde Kunden sozialer Dienstleistungen betrachtet, andererseits verschärfte sich damit aber auch eine subjektbezogene Sicht auf die zu fördernden benachteiligt geltenden Jugendlichen, die als Defizitär und „Ausbildungsunreif“ galten. Diesen Jugendlichen wird die Fähigkeit abgesprochen, mit ihrem gegenwärtigen Entwicklungsstand die Anforderungen einer Berufsausbildung bewältigen zu können. Auffallend ist, dass in Zeiten einer ungünstigen Situation am Ausbildungsstellenmarkt die Zahl nicht ausbildungsreifer Jugendlicher zunehme. Damit werden die Gründe für Benachteiligung am Arbeitsmarkt den Jugendlichen zugeschrieben. In dieser Zuschreibung liegt die Gefahr der einseitigen Verkürzung pädagogischer Fördermaßnahmen. Die Maßnahmeangebote zielen so allein auf die Kompensation vorhandener individueller Defizite, auf die „Aktivierung“ des Jugendlichen und auf die Förderung seiner allgemeinen Integrationsfähigkeit in den ersten Arbeitsmarkt. Sie werden damit kaum noch dem Anspruch gerecht, sozialpädagogisch orientierte Bildungsmaßnahmen zu sein.

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40 Prozent der Azubis leisten regelmäßig Überstunden

DGB-Ausbildungsreport 2008 vorgelegt: Der Ausbildungsreport basiert auf einer Befragung von Auzubildenden in den 25 häufigsten Ausbildungsberufen. Befragungsergebnis: Regelmäßige Überstunden, mangelnde fachliche Anleitung und geringe Aussichten auf Übernahme – das sind zentrale Kritikpunkte Jugendlicher an ihrer Ausbildung. Im Schnitt machen 40 Prozent der Auszubildenden regelmäßig Überstunden, bei den Hotelfachleuten sind es sogar 70 Prozent. Nur 20 Prozent der Befragten können sicher sein, nach der Ausbildung übernommen zu werden. Auch mit der fachlichen Anleitung sind viele Auszubildende unzufrieden. 32 Prozent der Befragten gaben an, nur ‚manchmal‘, ’selten‘ oder ’nie‘ fachlich angeleitet zu werden. Im Ranking der 25 häufigsten Ausbildungsberufe werden die Industriemechaniker am besten beurteilt.

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Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der beruflichen Eingliederung und Förderung junger Menschen im Sinne des § 13 SGB VIII

Bayerische Kooperationsvereinbarung sieht die Unterstützung und Förderung sowie die nachhaltige Eingliederung sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges. Gemeinsames Anliegen der Partner dieser Vereinbarung ist es deshalb, im gemeinsamen Schulterschluss Erfolg versprechende Strategien zu entwickeln. Die Bündelung und Nutzung aufeinander abgestimmter unterschiedlicher Ansätze und Stärken ist nicht nur eine Notwendigkeit zum Wohle der jungen Menschen, sondern auch ein Gebot ökonomischer Vernunft. Gut gestaltete Übergänge und nachhaltige Eingliederungsmaßnahmen eröffnen diesen jungen Menschen Chancen, auch im Erwachsenenalter ohne stetigen Unterstützungsbedarf durch das Sozialsystem in der Gesellschaft zu bestehen. Es wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit für sozial Benachteiligte, zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und zur Vermeidung von erheblichen Kostenfolgen für die Gesellschaft geleistet.

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