Neues Verzeichnis ‚Die anerkannten Ausbildungsberufe 2009‘ erschienen
VON A WIE ÄNDERUNGSSCHNEIDER/IN BIS Z WIE ZWEIRADMECHANIKER/IN „Mehr als die Hälfte aller jungen Frauen entscheidet sich Jahr für Jahr für nur zehn Ausbildungsberufe, bei
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VON A WIE ÄNDERUNGSSCHNEIDER/IN BIS Z WIE ZWEIRADMECHANIKER/IN „Mehr als die Hälfte aller jungen Frauen entscheidet sich Jahr für Jahr für nur zehn Ausbildungsberufe, bei
STARKER RÜCKGANG DER BESCHÄFTIGTEN MIT NIEDRIGER QUALIFIKATION „Mit dem zweiten Quartal 2008 setzte der Rückgang der Beschäftigung in der EU27 und der Eurozone als Folge
BUNDESANTEIL FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG SOLL ZU LASTEN DER KOMMUNEN SINKEN „Die Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Leistungen für Unterkunft und Heizung Bundesanteil
ZUBILLIGUNG GLEICHER RECHTE IST NICHT AUSREICHEND “ Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) weist in seinem aktuellen Eckpunktepapier darauf hin, dass die bloße Existenz juristischer Bestimmungen wie
EISHOCKEY-PROFIS ÜBERNEHMEN PATENSCHAFT FÜR ANIT-GEWALT-PROJEKT UND FAIRNESS-WETTBEWERB “ Die Deutsche Eishockey Liga und der Malteser Hilfsdienst starteten letzte Woche ein Förderprogramm an 16 bundesdeutschen Schulen.
PRAXISNAHE BROSCHÜRE FÜR KOMMUNEN „Der Deutsche Städtetag hat in Zusammenarbeit mit dem BMAS und dem BMWI eine Broschüre entwickelt, die Kommunen Hilfestellung bietet, soziale Belange
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht für die Fortführung des SGB II eine getrennte Aufgabenwahrnehmung vor. Die Bundesländer Nordrhein Westfalen und Saarland haben hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft. Das Gutachten kommt zu dem Schluß, dass die Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen zulässig ist, sich die Begrenzung auf 69 hingegen nicht aus dem Grundgesetz (auch unter Heranziehung des Artikels 51 Abs. 22 GG) ableiten lässt. Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass aus einer getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht folgt, dass die zentrale Aufgabe an den Bund und die Bundesagentur für Arbeit geht, da der Bund nach Artikel 87 nicht die Aufgaben an sich ziehen kann. Die Bundesagentur für Arbeit ist keine oberste Bundesbehörde. Folglich lässt sich eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Das Modell einer getrennten Aufgabenwahrnehmung setzt eine Verfassungsänderung voraus, wenn die Bundesagentur für Arbeit als Träger von Verwaltungsaufgaben beteiligt werden soll. Für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ist eine Verfassungsänderung notwendig, die im Rahmen der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG möglich, insbesondere mit dem Demokratieprinzip vereinbar wäre.
Studie der Bertelsmann Stiftung: Bundesländer geben 2,6 Milliarden Euro pro Jahr für zusätzliche Lehrkräfte an Förderschulen aus – gemeinsames Lernen ist aber deutlich erfolgreicher. 77 Prozent der Schüler/innen verlassen die Förderschulen ohne Hauptschulabschluss. Der Wechsel auf eine allgemeinbildende Schule gelingt selten. Dabei entwickeln sich die Leistungen der Schüler/innen negativer, je länger der Schulbesuch auf der Förderschule mit Schwerpunkt Lernen dauert. Bei gemeinsamem Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und ohne, entwickelt sich der Lernerfolg der Schwächeren hingegen positiv. Die Schüler/innen ohne Förderbedarf erlernen und profitieren von einer höheren Sozialkompetenz. Deutschlands Schulsystem ist ein Sonderfall im internationalen Vergleich. In kaum einem anderen Land werden soviele Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten gesondert unterrichtet. In Deutschland erhalten lediglich 15 Prozent inklusiven Unterrricht. Dabei hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Frühjahr 2009 verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu installieren.
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und Bertelsmann Stiftung legen Analyse zur Entwicklung des Arbeitsmarktes in Deutschland und weiteren OECD Staaten vor: Die HARTZ-Gesetzgebung und die Agenda 2010 haben den Arbeitsmarkt in Deutschland flexibler gemacht und neue Beschäftigung geschaffen. Das Beschäftigungsziel der europäischen Lissabon-Strategie wurde erreicht. Gleichzeitig wurden neue Risiken geschaffen und strukturelle Probleme dauern an. Diese werden vor allem von Jugendlichen, Älteren und Geringqualifizierten getragen. Die Kluft zwischen gut abgesicherten Erwerbstätigen und Arbeitslosen bzw. geringfügig und befristet Beschäftigten wird immmer größer, ebenso die Unterschiede im Lohnniveau.
PARTNERBÖRSE JUGENDAUSTAUSCH in Bonn, Haus Venusberg 24./25. November 2009 „Eines der Schwerpunktländer des internationalen Jugendaustauschs ist Russland. Zwar gibt es schon eine große Zahl von