Auswirkungen der Wohngeldreform auf Bezieher*innen von Bürgergeld

Die Bundestagsfraktion Die Linke hatte sich nach den Auswirkungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes erkundigt. Laut Bundesregierung werden im Jahr 2023 voraussichtlich rund 200.000 Haushalte neu in den Wohngeldbezug kommen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage beruft sich die Regierung auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Diese Haushalte hatten bisher Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen.

Vom Bürgergeld ins Wohngeld

Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von „komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen“. Zugleich betont sie, dass ein Anspruch auf Wohngeld gegenüber einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vorrangig sei, „wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der Leistungsbeziehenden vermieden wird“. Es gelte die Annahme: Wer Wohngeld beziehe, sei im Sinne des SGB II nicht (mehr) hilfebedürftig. 

Den Berechnungen des IW zufolge profitierten von der Wohngelderhöhung unter anderem rund 1,04 Millionen sogenannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten habe. Auch rund 380.000 sogenannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen hätten, hätten nun Anspruch auf Wohngeld. 

Perspektivisch geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Verwaltungsaufwand im SGB II vermindern wird, weil Bedarfsgemeinschaften in den Wohngeldbezug wechseln würden. Das neue Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft.  

Schon im November 2022 dauerte die Bearbeitung eines Wohngeld-Antrags mehrere Monate. NRW geht von Bewilligungen erst ab April 2023 aus. Das Wohngeld für deutlich mehr Berechtigte kann aus Sicht der Kommunen erst mit monatelangen Verzögerungen ausgezahlt werden. Grund sei vor allem der Personalmangel in den Behörden, erklärte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. 

Die Konsequenz: Tausende Menschen müssen monatelang auf die Leistung warten, gleichzeitig sorgt die Inflation weiter für leere Geldbeutel. 

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Die Linke 

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