Sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Besonders betroffen waren armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder (jeweils 19 Prozent). Das teilte das Statistische Bundesamt mit. In Städten war die Bevölkerung mit einem Anteil von elf Prozent rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie in ländlichen Gebieten (vier Prozent). Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie im Verhältnis zur Personenzahl zu wenige Zimmer hat. Nach amtlicher Definition sind Wohnungen überbelegt, wenn sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen oder sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen. Auch wenn Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen, ist eine Wohnung zu klein.
Quelle: Statistisches Bundesamt; epd