Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse auszahlen lassen – das ist in einem Modellversuch seit Mai in neun Städten möglich. Erwerbslose kommen an etwa 300 Supermarktkassen zu Bargeld. Bisher wurde der neue Service etwa 2100 Mal genutzt. Mehr als eine halbe Million Euro wurde auf diesem Weg ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zieht eine positive Bilanz und will das Modell flächendeckend einführen. Das Verfahren ist in erster Linie für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gedacht, die in finanziellen Notlagen dringend Bargeld brauchen. Die Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen wird es künftig nicht mehr geben.

Bis Januar 2019 flächendeckende Einführung

Mitarbeitende und Arbeitslosengeld-Empfänger hätten das neue Verfahren sehr gut akzeptiert, bilanzierte die BA. Die Auszahlungen seien störungsfrei abgelaufen. Zu den Modellstandorten gehören München, Schwandorf, Dortmund, Neuwied, Oberhausen, Salzgitter und Wolfsburg.

Die BA plant, dass neue Verfahren bis Ende Januar 2019 flächendeckend einzuführen. Damit Arbeitslose bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen „neutral gehaltenen“ Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie vorher im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen. Dieser wird an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt.

Arbeitlosengeld an der Supermarktkasse – eine Stigmatisierung oder nicht?

Im Vorfeld des Modellversuchs hatte sowohl Die Linke als auch einige Sozialverbände vor Stigmatisierung von Arbeitslosen gewarnt. Von der BA hieß es, der Zahlschein sei anonym, enthalte keine Personendaten und lasse keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur zu. An den Kassen sei nicht erkennbar, ob es sich um eine Barauszahlung der Arbeitsagentur/ des Jobcenters oder um eine Rückzahlung aus einem Onlineeinkauf handle.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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