Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) reformiert. Der Gesetzgeber hat den Verwaltungsaufwand reduziert, der Eigenanteil bei der Schulbeförderung ist weggefallen und auch auf den Eigenanteil für das Mittagessen wird verzichtet. Allerdings bleibt der Bürokratie- und Verwaltungsaufwand weiterhin hoch. Die BuT-Leistungen werden aus verschiedenen Rechtskreisen erbracht. Der bürokratische Aufwand resultiert auch aus der Erbringung von Sachleistungen und den damit einhergehenden Fragen der praktischen Umsetzung und Abrechnung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen verabschiedet, die es erleichtern sollen, das BuT umzusetzen. Die Empfehlungen dienen in erster Linie der Praxis als Arbeitshilfe bei der Umsetzung der Vorschriften zum Bildungs- und Teilhabepaket in den verschieden Rechtskreisen – SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG. Praktische Erfahrungen von Trägern wurden in den Empfehlungen ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung.
Quelle: Deutscher Verein