Arbeitsbedingungen für Plattform-Beschäftigte verbessern

Die digitale Plattformwirtschaft wächst rasant. Bereits heute arbeiten über 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Arbeitsplattformen. Für das Jahr 2025 rechnet die EU-Kommission mit 43 Millionen Beschäftigten. Digitale Geschäftsmodelle, Plattformen und Services schaffen eine Vielzahl neuer Erwerbsmöglichkeiten. Auf Online-Plattformen werden Jobs für freiberuflich Tätige genauso wie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vermittelt. Für Kurier- und Lieferdienste oder haushaltsnahe Dienstleistungen handelt es sich häufig um Formen prekärer Beschäftigung. Einzelne Leistungen werden auf Abruf über ein dezentrales und bedarfsgesteuertes System an Einzelne als Solo-Selbstständige klassifizierte Personen vergeben. Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2021 einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Online-Plattformunternehmen vorgelegt.

Arbeitnehmer*innenrechte und Sozialleistungen für alle Beschäftigten

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmer*innenrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Der Richtlinienentwurf ist grundsätzlich nur auf Plattformarbeiter*innen mit einem Arbeitsvertrag oder in einem Arbeitsverhältnis anwendbar, geht aber, was das algorithmische Management betrifft, über diesen engen Anwendungsbereich hinaus. 

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Quelle: EU-Kommission; DGB 

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