Die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung stößt bei Expert*innen auf ein großes Maß an Zustimmung. Allerdings seien diese auch mit großen finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand verbunden. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über Anträge der Grünen und Linken deutlich. Die Anträge von Grünen und Linken wurden als „wichtige Meilensteine“ für eine grundlegende Reform der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen begrüßt. Eine Kindergrundsicherung habe jedoch Auswirkungen auf Unterhaltsrecht und Steuerrecht, die mitzudenken und parallel in Angriff zu nehmen seien. Der Deutsche Landkreistag sprach sich gegen die Vorschläge von Grünen und Linken aus. Zielführender als eine eigenständige Grundsicherung für Kinder sei es, die vielfältigen kindbezogenen Leistungen weiter zu bündeln. Kinder sollten als Teil ihrer Familie und damit auch als Teil der Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden. Kinder seien in der Regel bedürftig, weil ihre Eltern bedürftig seien.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages