Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten aktuellen Förderinformationen im Bereich Jugendsozialarbeit und Europa für Mai/Juni 2025, zusammengestellt vom Projektkoordinator Europa der BAG KJS, Alexander Hauser.
ESF+ Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) – 4. Förderaufruf startet
„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das sich an junge Menschen in prekären Lebenslagen richtet, die ihr Leben noch nicht eigenständig führen können und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.
Für den 4. Aufruf wurde die Richtlinie angepasst. Es gab folgende Änderungen:
- Die Verlängerung der Programmlaufzeit um ein Jahr (bis 31. Dezember 2028).
- Die fortwährende Ermöglichung von Bewerbungen nach dem sog. Windhund Prinzip (max. bis 29. Januar 2027) unter Beibehaltung des zweistufigen Auswahlverfahrens bestehend aus Interessenbekundungs- und Antragsverfahren.
- Die Festlegung einer Mindestlaufzeit von 1,5 Jahren, sodass der späteste Vorhaben- bzw. Projektstart für den 1. Juli 2027 vorgesehen ist.
- Die Ergänzung, dass die Teilnahme kostenfrei und freiwillig erfolgt (aufgrund häufiger Nachfragen aus den Kommunen).
Der Aufruf ist auf der Webseite www.esf.de sowie hier zu finden.
Quelle: BMBFSFJ/DCV
ESF+-Programm „Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung“ (DigiWohl) – Geplanter Aufruf für Sommer 2025
Das vorliegende Programm fördert Vorhaben zur Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung. Gemeinnützigen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sollen in die Lage versetzt werden, digitale Lösungen vermehrt und effektiver in die unmittelbare Arbeit mit ihren Klient*innen zu integrieren. Ziele der Förderung sind die Gestaltung und Erprobung digitaler Lösungen zur Unterstützung oder Erbringung sozialer Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort in Deutschland. Die Vorhaben müssen dabei jedes der folgenden drei Handlungsfeldern (a–c) adressieren und miteinander verbinden:
- A) Digitale Lösungen (Entwicklung, Weiterentwicklung, Erprobung und/oder Einführung digitaler Lösungen; diese müssen auf die Klient*innen beziehungsweise Zielgruppen im lokalen oder regionalen Wirkkreis der jeweils angebotenen sozialen Dienstleistungen abzielen)
- B) Organisatorische und soziale Einbettung (Gestaltung organisatorischer Abläufe, Förderung personeller Kompetenzen)
- C) Befähigung der Zielgruppen (Befähigung, Vorbeugung digitaler Benachteiligung und Exklusion)
Vorhaben müssen eine Laufzeit von mindestens 12 bis maximal 36 Monate im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2028 haben. Die Gesamtausgaben eines Vorhabens (inklusive Eigenanteil) müssen mindestens 200.000 Euro betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Vorhaben und Jahr mindestens 50.000 Euro und grundsätzlich maximal 300.000 Euro (anteilige Jahre aliquot). Das Programm finanziert aus ESF- und Bundesmitteln 90% eines Vorhabens, aufzubringende Eigenanteil des Vorhabenträgers betragen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Weitere Infos finden sich hier.
Quelle: DCV
ESF+ Programm „Win-Win“ – Dritter Aufruf für Anfang September 2025 angekündigt
Das ESF Plus-Programm „Win-Win“ zielt darauf ab, die soziale und arbeitsmarktliche Integration von jungen erwerbsfähigen Männern mit und ohne Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern bzw. ablehnen. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger. Der 3. Förderaufruf ist für Anfang September 2025 geplant, das Budget des Aufrufs soll bis zu 21,7 Mio. Euro umfassen. Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet (BMAS). Weitere Informationen finden sich hier.
Quelle: BMAS
ESF+ – Aufruf zur Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen“ – Antragstellung fortlaufend
Mit der Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ erweitert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das bestehende ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie zur Förderung einer kommunalen Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung. Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Hier geht es zu den Förderrichtlinien.
Quelle: BMBFSFJ
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF): Transnationale Projekte (fünf Aufrufe)
Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat die Europäische Kommission fünf Aufrufe für transnationale Projekte veröffentlicht. Die Einreichfrist endet jeweils am 16. September 2025.
Ziel des Aufrufs ist die Förderung der sozioökonomischen Integration von Migrant*innen und die Verbesserung ihrer Integrationsunterstützung. Drei Aufrufe sind für die Jugendsozialarbeit von Relevanz:
- Gesundheitsversorgung: Ziel der Projekte ist die Ansprache von Migrant*innen und ihren Zugang zu Informationen über Gesundheitsversorgung, einschließlich sexueller, reproduktiver und psychischer Gesundheitsversorgung, zu verbessern.
- Digitalisierung: Die Projekte sollen die bestehenden EU-Initiativen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen ergänzen und nutzen, auch im Bereich Bildung sowie Beschäftigung, indem sie den Schwerpunkt auf die Situation von Migrant*innen und die besonderen Herausforderungen legen, sowohl hinsichtlich ihres Niveaus als auch ihres Zugangs zu Bildung und Ausbildung.
- Ergänzende Bildungswege: Das allgemeine Ziel besteht darin, die Wirkung und Nachhaltigkeit ergänzender Bildungswege zu erhöhen, indem die Anzahl der für Flüchtlinge angebotenen Aufnahmeplätze und die Qualität der Programme erhöht werden.
De Aufruf findet sich hier (englische Fassung).
Quelle: EU-Kommission
EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) – Städtepartnerschaften 2025
Im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) hat die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für Städtepartnerschaften 2025 veröffentlicht. Die Einreichfrist endet am 17. September 2025.
Ziel ist die Förderung von Projekten, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und Land zusammenbringen. In diesem Zusammenhang sollen Städtepartnerschaftsprojekte das Bewusstsein für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds Europas schärfen und gegenseitiges Verständnis und Respekt fördern. Sie tragen zur Entwicklung einer respektvollen, dynamischen und vielfältigen europäischen Identität sowie zur Achtung gemeinsamer Werte, Demokratie und Grundrechte bei. Weitere Informationen finden sich hier.
Quelle: DCV
Stellenausschreibung „FSJ/BFD international“
Bewerbungen bei Frau Sabine Horstmann-Schuhl bis zum 22.06.2025 ausschließlich online unter folgendem Link.
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit KVJSA: Stellungnahme zur Zukunft von Erasmus+ und ESK ab 2028 mit Fokus auf Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit spielt eine essenzielle Rolle in der Begleitung und Förderung junger Menschen mit weniger Chancen und Möglichkeiten auf gesellschaftliche Teilhabe. Für die Europäisierung der Jugendsozialarbeit ist das EU-Programm Erasmus+ besonders wirkmächtig. Vor allem für junge Menschen, die wirtschaftlich, sozial oder bildungsbezogen benachteiligt sind – darunter NEETs (Not in Education, Employment or Training) – eröffnet das Programm wertvolle Möglichkeiten, internationale Lernerfahrungen zu sammeln und neue Perspektiven für ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu gewinnen. Die Erasmus+ Programmbereiche Jugend (mit dem Europäischen Solidaritätskorps ESK) sowie der Bereich der beruflichen Bildung sind für die Jugendsozialarbeit von besonderer Bedeutung. Mit Blick auf die Planungen zum zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 ist sehr darauf zu achten, dass die spezifischen Bedarfe von jungen Menschen mit geringeren Chancen in die Weiterentwicklung der Jugend- und Bildungsprogramme einfließen.
Die vollständige Stellungnahme findet sich hier.
Weitere Informationen zu dem Thema:
www.na-bibb.de/themen/die-zukunft-von-erasmus#shortcuts
Erasmus+ Antragsfristen 2025
Leitaktion 1
- Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend: 1. Oktober 2025
- DiscoverEU (Inklusion): 1. Oktober 2025
- Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend: 1. Oktober 2025
- Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Schulbildung (inklusive Kita-Bereich): 1. Oktober 2025
Leitaktion 2:
- Partnerschaften im Bereich Jugend: Kooperationspartnerschaften und Kleine Partnerschaften (Small Scale Projects): 1. Oktober 2025
- JUGEND für Europa – Informationsveranstaltung: Small-Scale Partnerships und Kooperationspartnerschaften im Juli 2025
Zum Programmleitfaden Erasmus+ 2025 und den Antragsplattformen und zuständigen Nationalen Agenturen: ERASMUS+ Jugendbereich und ERASMUS+ Berufliche Bildung
ESK Europäisches Solidaritätskorps – Antragsfristen Freiwilligendienste 2025
Während des Freiwilligendienstes engagieren sich junge Erwachsene für eine befristete Zeit in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Hier zeigt sich exemplarisch der Wert eines lebendigen und sozialen Europas. Freiwilligendienste bieten nicht nur die Möglichkeit, anderen zu helfen. Sie erweitern gleichzeitig die eigenen Kompetenzen und bieten einzigartige Erfahrungen.
Geplante Fristen:
- Freiwilligenprojekte: 1. Oktober 2025
- Solidaritätsprojekte: 1. Oktober 2025
Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel können jederzeit eingereicht werden.
Weitere Informationen:
- https://youth.europa.eu/solidarity/organisations/calls-for-proposals
- https://www.solidaritaetskorps.de/ueber-das-programm/antragsfrist/
- ESK-Informationen, Programmleitfaden und Antragsformulare: www.solidaritaetskorps.de/mitmachen/freiwilligendienst/
ESK Freiwilligen Teams
In Freiwilligenteams engagieren sich junge Menschen europaweit in einer Gruppe in gemeinnützigen Projekten und unterstützen den gesellschaftlichen Zusammenhalt Europas. Das Format richtet sich insbesondere an Jugendliche mit geringeren Chancen. Mehr Informationen zu den Freiwilligendiensten oder dem ESK Solidaritätsprojekten.
Links zu weiteren Förderinformationen zur internationalen Jugend(sozial)arbeit
- Übersicht Fördermittel – Europa und internationale Jugendarbeit
- Internationale katholische Jugendarbeit
- Wissenswertes zu Fördermitteln