Aktuelle Förderinformationen – Jugendsozialarbeit & Europa (Juni/Juli 2025)

Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten aktuellen Förderinformationen im Bereich Jugendsozialarbeit und Europa für Juni/Juli 2025, zusammengestellt vom Projektkoordinator Europa der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Alexander Hauser.

Update – ESF+-Programm „Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung“ (DigiWohl) – Geplanter Aufruf für Sommer 2025

Das vorliegende Programm fördert Vorhaben zur Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege und damit auch der Dienste in der Jugendsozialarbeit mittels Digitalisierung.

Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, alte Menschen, Flüchtlinge oder andere Personen mit Hilfebedarf.

Ziele des Programms: Gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege (und Jugendsozialarbeit) sollen in die Lage versetzt werden, digitale Lösungen vermehrt und effektiver in die unmittelbare Arbeit mit ihren Klient*innen zu integrieren. Ziele der Förderung sind die Gestaltung und Erprobung digitaler Lösungen zur Unterstützung oder Erbringung sozialer Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort in Deutschland.

Laufzeit: 01.01.2026 bis 31.12.2028

Gesamtausgaben: Mindestens 200.000 € pro Vorhaben (inklusive Eigenanteil) Maximal 1.000.000 € pro Vorhaben (inklusive Eigenanteil).

Übergreifender Fördersatz: 90 % (EU-Mittel und Bundesmittel) – Eigenanteil: 10 %

Antragsverfahren: Einstufiges Verfahren über das Förderportal Z-EU-S innerhalb einer Einreichfrist von acht Wochen.

Kooperationen: Vorhaben können mit maximal 2 Teilvorhabenpartner*innen durchgeführt werden.

Weitere Infos finden sich hier.

Quelle: BAFzA/DCV

 

ESF+ Programm Win-Win – Dritter Aufruf für Anfang September 2025 angekündigt

Das ESF Plus-Programm „Win-Win“ zielt darauf ab, die soziale und arbeitsmarktliche Integration von jungen erwerbsfähigen Männern mit und ohne Einwanderungsbezug im Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder ablehnen. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, z.B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger.

Der 3. Förderaufruf startet Anfang September 2025 mit Frist 14. November 2025. Das Budget des Aufrufs soll bis zu 21,7 Mio. Euro umfassen. Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet (BMAS).

Weitere Informationen finden sich hier.

Aktuelle Aufrufe des ESF+ sind hier aufgelistet.

Quelle: BMAS

 

AMIF- Aktuelle Informationen zur Pausierung des Aufrufs: Beantragung von AMIF-Mitteln soll ab Dezember 2025 wieder möglich sein

Der nationale AMIF (Asyl- und Migrationsfonds) Förderaufruf bleibt vorerst ausgesetzt. Eine Beantragung von AMIF-Mitteln soll ab Dezember 2025 wieder möglich sein. Gesonderte Förderaufrufe (vor allem für die Erstorientierungs- und Wegweiserkurse) werden ggf. schon früher veröffentlicht. Mit der Beratung und öffentlichen Informationsveranstaltungen zum Förderaufruf sollen die AMIF-Bewilligungszentren ab November 2025 starten. Es wird das „Windhundprinzip“ eingesetzt (Anträge werden angenommen, solange Gelder vorhanden sind). Es können Maßnahmen in den spezifischen Zielen 2 (Integration) und 3 (Rückkehr) beantragt werden.

Maßnahmenschwerpunkte für das spezifische Ziel 2 (Integration) sind u.a.:

  • Integrationskurse
  • Eingliederung von Frauen
  • Förderung Austausch von Migrantenorganisationen und Aufnahmegesellschaft/Behörden
  • aktive Teilnahme von Drittstaatsangehörigen am gesellschaftlichen Leben
  • Kompetenzförderung von Eltern sowie die Verbesserung der Beteiligung von Eltern und Lehrkräften beim Abbau migrationsspezifischer Hemmnisse

Zur Verfügung stehende Mittel: Voraussichtlich 90 Mio. €, davon 10 Mio. € für den Sonderaufruf „Kleine Träger“. Kofinanzierungsanteil: 90%.

Quelle: DCV

 

Transnationaler AMIF – Partnerorganisation für transnationales AMIF-Netzwerk gesucht

Projektziel: Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Frauen aus Drittländern/weiblichen Geflüchteten

Der transnationale AMIF-Fonds (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) der EU unterstützt Projekte, die grenzüberschreitend zur effizienten Steuerung von Migration, zur Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen beitragen. Für den Aufruf mit Frist September 2025 hat sich ein transnationales Netzwerk gegründet (Italien, Griechenland, Österreich, Spanien, Deutschland). Das vorgesehene Projekt zielt darauf ab, die digitalen Kompetenzen von Frauen aus Drittländern/weibliche Geflüchtete zu verbessern, damit sie in ihrem lokalen Umfeld selbstständig auf Verwaltungs-, Finanz-, Gesundheits- und Schuldienstleistungen zugreifen können. Zu diesem Zweck wird eine spezielle App entwickelt, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und durch KI-Dienste und -Einrichtungen unterstützt wird.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) sucht noch einen Träger der KJS, die sich als Projektpartner an dem transnationalen Netzwerk beteiligt. Der Antrag und das Netzwerk werden über die Organisation COOSS in Italien koordiniert und federführend begleitet, d.h. für die Antragstellung muss als Partnerorganisation nur zugearbeitet werden. Die BAG KJS unterstützt zusätzlich beim Antragsprozess und Netzwerkaufbau.

Interessierte Organisationen/Träger aus der KJS melden sich bitte bei Alexander Hauser, BAG KJS, hauser@caritas-dicv-fr.de oder telefonisch unter +49 15165614416.

 

Erasmus+- Antragsfristen 2025

Leitaktion 1

  • Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend: 1. Oktober 2025
  • DiscoverEU (Inklusion): 1. Oktober 2025
  • Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend: 1. Oktober 2025
  • Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Schulbildung (inklusive Kita-Bereich): 1. Oktober 2025

 Leitaktion 2:

Zum Programmleitfaden Erasmus+ 2025 und den Antragsplattformen und zuständigen Nationalen Agenturen: ERASMUS+ Jugendbereich und ERASMUS+ Berufliche Bildung

 

ESK Europäisches Solidaritätskorps

JUGEND für Europa – Europäisches Solidaritätskorps: Was ist neu in 2025?

Antragsfristen Freiwilligendienste 2025:

Während des Freiwilligendienstes engagieren sich junge Erwachsene für eine befristete Zeit in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Hier zeigt sich exemplarisch der Wert eines lebendigen und sozialen Europas. Freiwilligendienste bieten nicht nur die Möglichkeit, anderen zu helfen. Sie erweitern gleichzeitig die eigenen Kompetenzen und bieten einzigartige Erfahrungen.

Geplante Fristen:

  • Freiwilligenprojekte:  1. Oktober 2025
  • Solidaritätsprojekte: 1. Oktober 2025.

Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Aufruf und zu den Fristen.

ESK-Informationen, Programmleitfaden und Antragsformulare finden sich hier.

 

ESK Freiwilligen Teams

In Freiwilligenteams engagieren sich junge Menschen europaweit in einer Gruppe in gemeinnützigen Projekten und unterstützen den gesellschaftlichen Zusammenhalt Europas. Das Format richtet sich insbesondere an Jugendliche mit geringeren Chancen. Mehr Informationen zu den Freiwilligendiensten oder dem ESK Solidaritätsprojekten.

 

Links zu weiteren Förderinformationen zur internationalen Jugend(sozial)arbeit

 

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