Jedes Kind ist gleich viel wert ‒ Aktionsplan gegen Kinderarmut

Soziale Sicherheit sei ein soziales Menschenrecht und damit unverzichtbar zur Verwirklichung des Kindeswohls, schreiben die Abgeordneten.

Der Aktionsplan soll unter anderem festlegen, dass die Höhe der Sozialleistungen Armut von Kindern und Jugendlichen künftig ausschließt, dass der Bezug von Leistungen repressionsfrei gestaltet wird und dass die Leistungen und die Beratung der Familien entbürokratisiert werden. Außerdem soll eine eigene Kindergrundsicherung für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, um „alle Kinder und Jugendlichen aus der Armut zu befreien“ und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Der Aktionsplan soll ferner von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Erhöhung des Mindestlohns und einer Erhöhung des Kindergeldes flankiert werden, fordern die Linken.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
(…) In Studien wurde nachgewiesen, dass die soziale Herkunft auch Einfluss auf die Notengebung hat. Darum werden Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien regelmäßig schlechter benotet als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Bei schlechten Noten ist der Zugang zu höheren Schulen erschwert. Dies verhindert, einen Ausbildungsplatz zu finden und somit den Grundstein für ein eigenes Leben außerhalb einer Armutsspirale aufzubauen.

Der Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungschancen ist in Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Staaten nach wie vor besonders hoch, Bildungsbenachteiligung wird „vererbt“. Eine gefestigte Armut über Generationen hinweg droht zu entstehen. (…)

Jugendliche, die sich in einer schlechten beziehungsweise sehr schlechten finanziellen Lage befinden oder unter der eigenen Erwerbslosigkeit und fehlenden Perspektiven leiden, sind deutlich unzufriedener mit ihrem Leben. (…)

Auch die Folgen von Armut für die Gesundheit sind vielfach belegt. Studien zeigen, dass sich die soziale Lage und die finanziellen Ressourcen auf die Gesundheit auswirken Gerade für Kinder und Jugendliche trifft dies in verstärktem Maße zu. (…)

Kinderarmut zieht regelmäßig weitere gesellschaftliche Ausgrenzungen nach sich, die Folgekosten verursachen. Sei es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Gesundheit bzw. später im Bereich der beruflichen Eingliederung. (…)

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. noch in diesem Jahr einen umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut aufzulegen, der die Vielschichtigkeit von Armutslagen berücksichtigt und mehrdimensionale Lösungsmöglichkeiten beinhaltet, um alle Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien aus Armut zu befreien. (…)

2. sich beim Ausbau der sozialen Sicherungssysteme im Rahmen des Aktionsplans gegen Kinderarmut an folgenden Prämissen zu orientieren:
a) Die Höhe der Leistungen muss Armut von Kindern und Jugendlichen ausschließen;
b) Der Bezug von Leistungen muss repressionsfrei (…)
c) Die Leistungen inklusive Beratung müssen zu den Familien kommen und entbürokratisiert werden; (…)
d) Die familiäre Situation muss insbesondere bei komplexen Problemlagen ganzheitlich betrachtet werden und in Gänze Unterstützung im Sinne des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) finden;

3. im Rahmen des Aktionsplans gegen Kinderarmut eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen einzuführen, die alle Kinder und Jugendlichen aus Armut befreit, ihnen gute gesellschaftliche Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet und sie vor Ausgrenzung und
Diskriminierung schützt. Bisherige kindbezogene pauschale Geldleistungen bzw. Vergünstigungen sind zu bündeln. (…)

4. den Aktionsplan gegen Kinderarmut mit Maßnahmen zu flankieren, die a) (…) bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium und Ausbildung (…)
b) (…) Erhöhung des Mindestlohns (…)
c) (…) sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung(…)
d) (…) Verbesserung der Ausbildungssituation,
e) (…) Zurückdrängen prekärer Beschäftigungslagen (…)
f) (…) nennenswerte Erhöhung des Kindergeldes
beinhalten;

5. den Aktionsplan kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des Aktionsplans ist durch eine Kommission zu begleiten, die zusammengesetzt wird aus Politik, Betroffenen, Wissenschaft und Verbänden aus Bund, Ländern und Kommunen unter besonderer Berücksichtigung der
von Armutslagen betroffenen bzw. bedrohten Gruppen sowie Regionen. (…)“

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 532

Dokumente: Antrag_Linke_-_Aktionsplan_gegen_Kinderarmut_-_1809666.pdf

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