Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ gibt in einer umfangreichen Stellungnahme Einschätzungen und Empfehlungen zu den kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung (PDF). Betrachtet werden viele Themen, darunter die Schulbezogene Jugendsozialarbeit, die Übergänge von der Schule in Ausbildung sowie die Armutsprävention.
„Junge Menschen benötigen verlässliche Bezugspersonen, sichere Lebenswelten, förderliche Bildungswege und Teilhabechancen, die nicht von Herkunft, sozialem Status oder Wohnort abhängen. Die Bundesregierung ist gefordert, ihr politisches Handeln konsequent an den Rechten und Interessen junger Menschen auszurichten und sicherzustellen, dass Reformen nicht an ihrer Finanzierung scheitern oder durch strukturelle Widersprüche in ihrer Wirkung relativiert werden“, betont der Vorstand der AGJ in der Stellungnahme. Es ist aus Sicht der AGJ notwendig, junge Menschen selbst an den Debatten in der Gesellschaft zu beteiligen und ihnen wirksame Beteiligungsrechte zu geben – in der Konsequenz bedeutet dies ein Wahlrecht ab 16 Jahren und dauerhafte Beteiligungsstrukturen, die sich nicht in Gipfeln oder Politiktagen erschöpfen.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Die Position der AGJ greift Positionen der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) auf. Die Regierung hat sich vorgenommen, dass alle jungen Menschen einen Schulabschluss erreichen können, Zugänge zur Ausbildung für alle jungen Menschen gestärkt und Übergänge ins Berufsleben besser gestaltet werden. Dem wachsenden Schulabsentismus etwa könne die Regierung begegnen, indem Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit gemeinsam mit den Bundesländern nachhaltig abgesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Das Startchancen-Programm sollte perspektivisch erweitert und die Kinder- und Jugendhilfe als unverzichtbarer Kooperationspartner auf allen föderalen Ebenen verbindlich einbezogen werden. Der sich abzeichnenden Tendenz, dass durch das Startchancen-Programm Parallelstrukturen im Bereich der Schulsozialarbeit geschaffen werden, müsse entgegengewirkt werden, fordert die AGJ.
Starke Kooperation der Rechtskreise
„Für den Zugang zu Ausbildung und den Übergang in das Berufsleben ist es besonders notwendig, die Instrumente des SGB II, III und SGB VIII sowie SGB IX für junge Menschen besser aufeinander abzustimmen und inklusiv zu gestalten sowie das Übergangsmanagement zu professionalisieren“, heißt es in der Stellungnahme. Eine starke Kooperation der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen ist nicht nur aus Sicht der AGJ notwendig, auch die BAG KJS wirbt für eine bessere Kooperation von Jugendämtern, Jobcentern und Arbeitsagenturen unter Mitwirkung der Träger von Jugendsozialarbeit. Die Kinder- und Jugendhilfe müsse in jeder Jugendberufsagentur systematisch verankert sein, damit diese ihre sozialpädagogische Kompetenz einbringen könne, fordert die AGJ.
Bekämpfung von Armut
„Armut wirkt (…) als Risikomultiplikator: Materielle Existenznöte, unsichere Wohnverhältnisse, beengte Wohnbedingungen, eingeschränkte soziale Netzwerke sowie fehlender Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und Freizeitangeboten können Konflikte, Überforderung oder eingeschränkte elterliche Verfügbarkeit wahrscheinlicher machen“, analysiert die AGJ. Kinder- und Jugendhilfe könne materielle Armut zwar nicht beseitigen, aber sie könne dazu beitragen, deren weitreichende Folgen abzumildern. Notwendig sei eine systematische Armutsbekämpfung. Vor allem, weil die Europäischen Säule sozialer Rechte ambitionierte Ziele bis 2030 gesetzt habe, die Deutschland aktuell kaum einhalten wird. Im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie (NAP „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“) verpflichtet sich die Regierung, allen Kindern Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Betreuung, Gesundheit, Wohnen und Ernährung zu sichern. Die im Koalitionsvertrag skizzierten Maßnahmen reichen aus Sicht zahlreicher Expert*innen aber aktuell nicht aus. Die Forderung der AGJ: „Notwendig ist eine strukturelle Stärkung der Einkommenssituation von Familien: Geldleistungen müssen dynamisiert und so bemessen sein, dass sie tatsächliche Teilhabe ermöglichen, anstatt lediglich einen basalen Mindestunterhalt zu gewährleisten“. Zusätzlich sollten familienpolitische Leistungen stark vereinfacht und gerecht gestaltet werden.
Digitale Teilhabe und Schutz
Der digitalen Teilhabe und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widmet die AGJ in der Stellungnahme ebenfalls Aufmerksamkeit. Das Bundesjugendministerium äußert sich zu diesem Thema ebenfalls wahrnehmbar und lässt eine Expert*innen-Kommission arbeiten. Der Vorstand der AGJ fordert im Namen seiner Mitglieder, digitale Räume und Angebote jugendgerecht und inklusiv zu gestalten. In der Debatte um Social-Media-Verbote bezieht die AGJ den Standpunkt: Es brauche individuelle und strukturelle Förderung digitaler Fähigkeiten sowie Unterstützung durch und für Eltern und Fachkräfte, damit ein eigenverantwortlicher und selbstbestimmter Umgang durch Kinder und Jugendliche erlernt werden kann. Zudem muss europäische Regulierung für jugendgerechte digitale Räume gestärkt werden.
Mit Ausführungen zur Flüchtlingspolitik, zum Wohnen, zum gesunden Aufwachsen, zur Prävention sexualisierter Gewalt oder zu Fachkräften und der Qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe gelingt ein umfassender Blick auf die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Kinder und Jugendpolitik, der in einer prägnanten Forderung an die politisch Verantwortlichen mündet: Starke Strukturen für starke junge Menschen – im Dialog entwickelt!
Text: Michael Scholl



