Dritte Orte als Ankerpunkte für digitale Teilhabe und Befähigung 

Die Debatte um Medienbildung und ihre Rolle im Jugendmedienschutz verengt sich im politischen Raum rasch auf Schule. Schule wird als zentrale Instanz verstanden, die Medienkompetenz vermitteln und junge Menschen auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereiten soll. Das greift zu kurz. Die Wirkung Dritter Orte wird stark unterschätzt. Bei der Zukunftswerkstatt der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz standen sie zuletzt im Zentrum der Debatte. 

Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe – und insbesondere der Jugendsozialarbeit – sind „Dritte Orte“, die für die Persönlichkeitsentwicklung und das digitale Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen eine eigenständige, unverzichtbare Funktion erfüllen. Um die spezifische Rolle der Jugendhilfe zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Differenzierung der Orte. 

Der „Erste Orte“ ist die Familie. Sie ist geprägt von emotionaler Nähe, Sicherheit und Vertrauen, zugleich weitgehend frei von externer sozialer Kontrolle. Schule und Ausbildung sind zweite Orte. Sie sind dominierende Räume in der Lebenswelt von jungen Menschen. Im Vordergrund stehen Leistung, Hierarchie und eine hohe soziale Kontrolle. Hier herrscht die Logik des „Sollens und Müssens“. Dritte Orte wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, offene Treffs schaffen Freiräume, die auf Prinzipien der Freiwilligkeit, Gleichberechtigung und des sozialen Miteinanders basieren. Hier gilt die Logik des „Könnens und Dürfens“. 

Alles, nur nicht Schule 

Ob Jugendwerkstätten, offene Jugendzentren, Jugendbildungsstätten, Jugendverbände oder mobile Angebote wie Streetwork: Allen diesen Orten ist gemeinsam, dass sie explizit nicht Schule sind. Sie stehen derzeit unter erheblichem Spardruck – eine Entwicklung, die durch leere Kassen und Reformen der Kinder- und Jugendhilfestrukturen weiter verschärft wird, obwohl ihr Auftrag gesetzlich klar verankert ist. 

Der gesetzliche Auftrag formuliert ein Recht auf Förderung und keine Verfügbarkeit nach Kassenlage. Das SGB VIII formuliert in § 1 das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. In § 11 SGB VIII wird dieser Auftrag konkretisiert: Angebote der Jugendarbeit müssen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen. 

Wichtig ist die Differenzierung in der Wahrnehmung: Während Finanzminister und Kämmerer diese Angebote häufig als freiwillige Leistungen („Kann-Aufgaben“) betrachten, stellt das SGB VIII klar, dass es sich um eine gesetzlich normierte Pflichtstruktur handelt. Die Bereitstellung dieser Räume ist rechtlich geboten und bildet zusammen mit den UN-Kinderrechten einen globalen Maßstab für chancengerechtes Aufwachsen. 

Diese Orte sind auf Teilhabe angelegt. Teilhabe ist mehr als bloße Teilnahme; mehr als anwesend sein und Angebote nutzen zu können. Teilhabe verlangt neben Teilnahme auch Teilgabe – die Chance, aktiv eigene Fähigkeiten, Bedarfe, Haltungen und Kritik einbzuringen, digitale Inhalte selbst zu gestalten und Aushandlungsprozesse zu führen. Erst wenn Teilnahme und Teilgabe addiert sind, entsteht echte Teilhabe. Dritte Orte der Jugendhilfe bieten genau diese Räume, für deren Erhalt und Ausbau zu streiten lohnt. 

Befähigung statt reiner Kompetenzvermittlung 

Jugendarbeit geht von der Grundannahme aus, dass Jugendliche handelnde Subjekte sind. Befähigung bedeutet deswegen nicht, dass eine Fachkraft vorgibt, was ein junger Mensch benötigt. Es geht vielmehr darum, eigene Ressourcen zu aktivieren, das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken, zum eigenverantwortlichen Handeln zu ermutigen und den Übergang zu gesellschaftlicher Verantwortung zu begleiten. 

Während in der Schule das bloße Vermitteln und Bewerten von Kompetenzen dominiert, ermöglichen Dritte Orte das reale Erleben der eigenen Wirksamkeit. Dieser Unterschied ist für die Wirksamkeit von Präventions- und Schutzkonzepten entscheidend. 

Wirkung im Kinder- und Jugendmedienschutz 

Dritte Orte entfalten ihre Schutzwirkung nicht durch Ausschluss oder Überwachung, sondern durch Beziehungsarbeit und verlässliche Strukturen. Sie sind niederschwellig: Jugendliche werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld erreicht – frei von Leistungs- und Notendruck. Insbesondere benachteiligte junge Menschen, die im Schulsystem häufig Stigmatisierung erfahren, finden hier leistungsfreie Räume. Sie sind freiwillig und leisten Beziehungsarbeit: Der Aufbau von Vertrauen ist die Voraussetzung, um sensible Themen wie Cybermobbing, Belästigung oder digitale Radikalisierung überhaupt ansprechbar zu machen. Sie sind leistungsfreie Experimentierräume: Die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken digitaler Medien benötigt Felder, in denen ausprobiert, Fehler gemacht und reflektiert werden darf. 

Das Erste-Hilfe-Prinzip der Unterstützung 

In Kinder- und Jugendmedienschutz erfüllen Dritte Orte eine wichtige Funktion. Das hat Konsequenzen für Fachkräfte sowie explizit auch Peers, die besondere Verantwortung tragen wollen. Deswegen lohnt die Betrachtung der Rolle der Fachkräfte an Dritten Orten. Hilfreich scheint eine Analogie zur medizinischen Notfallversorgung: Peers und Fachkräfte sind Ersthelfende. Sie kleben Pflaster, legen Druckverbände an und beherrschen die stabile Seitenlage. Übersetzt: Sie sind bei akuten Problemen sofort ansprechbar, fangen erste Belastungen ab, leisten Beistand und organisieren Hilfe. Spezialisierte Fachkräfte wie Medienpädagog:innen oder Respekt Coaches sind Sanitäter. Sie bringen spezielle Medikamente und Hilfsmittel mit. Sie übernehmen die fachspezifische Erstversorgung und Aufarbeitung von Problemen. Dann kommt der Notarzt, bei Bedarf intensive medizinische Versorgung, klinische Behandlungen oder Rehabilitation. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefährdungen greifen weiterführende Hilfssysteme und Beratungsinstitutionen. 

Dritte Orte ausstatten und anerkennen 

Dritte Orte der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit sind keine optionalen Freizeitangebote, sondern notwendige Infrastrukturen zur Kompensation sozialer Ungleichheit. Sie schaffen Zugänge, ermöglichen geschützte Begegnung und bilden das Fundament für eine mündige digitale Subjektwerdung. Um diesen Auftrag nachhaltig zu erfüllen, braucht es die finanzielle Absicherung der Struktur durch öffentliche Mittel sowie eine Anerkennung dieser Orte als gleichberechtigte Partner in kommunalen Bildungs- und Netzwerklandschaften. 

In den Eckpunkten der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz wird angekündigt, dass im Rahmen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 12 SGB VIII) sowie Schulsozialarbeit (§13a SGB VIII) die Förderung der Medienkompetenz integraler Bestandteil der Befähigung junger Menschen werden soll. Dazu müssen über Projektförderung hinaus langfristig Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Weiterentwicklung und den Ausbau der Strukturen von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit investiert werden.  

Autor: Michael Scholl 

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