SGB III: Unterstützung junger Menschen in den Mittelpunkt stellen

Welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen im SGB III auf junge Menschen mit Unterstützungsbedarf? Wie müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gestaltet sein, damit junge Menschen bessere Chancen auf einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung und Beruf erhalten? Mit diesen Fragen brachte Susanne Nowak von IN VIA Deutschland im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) die Perspektive der Jugendsozialarbeit in die Anhörung zum SGB-III-Modernisierungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2026 ein.

Als geladene Sachverständige fokussierte sie bei  der Anhörung drei zentrale Aspekte: der Zugang zur außerbetrieblichen Berufsausbildung, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit jungen Menschen bei komplexen Unterstützungsbedarfen statt einseitiger Verpflichtungen und die Digitalisierung der Arbeitsverwaltung. 

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE): Förderung darf nicht von einer Erfolgsprognose abhängen.

Die bei der außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) geplante Verknüpfung des Förderzugangs mit einer Erfolgsprognose sehen wir kritisch. Sie birgt die Gefahr eines Creaming-Effekts: Gerade junge Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf könnten ausgeschlossen werden, weil ihre Erfolgsaussichten zu Beginn geringer eingeschätzt werden. Dabei ist Ausbildung ein Entwicklungsprozess. Entscheidend ist daher nicht allein, welche Voraussetzungen junge Menschen mitbringen, sondern vor allem auch, was sie durch eine passgenaue Ausbildung und kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung erreichen können. 

Unsere Forderung: Die vorgesehene Erfolgsprognose für den Zugang zur BaE (§ 76 SGB-III-ModG-GE) ersatzlos streichen. 

Potenzialanalyse und Kooperationsplan: Zusammenarbeit stärken statt einseitig verpflichten.

Den ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation junger Menschen und den Ansatz einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit (§ 37 SGB-III-ModG-GE) begrüßen wir. Werden komplexe Problemlagen sichtbar, braucht es jedoch eine verbindliche rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit – unter Einbeziehung der Jugendberufsagenturen bzw. der öffentlichen Jugendhilfe und der freien Träger der Jugendsozialarbeit, falls es keine Jugendberufsagentur vor Ort gibt. 

Einseitige Verpflichtungen wie in § 37b des Gesetzentwurfs beschrieben können dagegen Vertrauen untergraben und junge Menschen mit komplexen Problemlagen überfordern. Statt sie schrittweise an Ausbildung und Beruf heranzuführen, besteht die Gefahr, dass sie sich aus Beratung und Unterstützung zurückziehen. Wir lehnen diese Verpflichtungslogik daher ab. 

Digitalisierung: Zugang für alle sichern.

Digitale Verwaltungsangebote müssen niedrigschwellig, barrierefrei und auf dem Smartphone nutzbar sein. Gleichzeitig müssen persönliche Beratung und analoge Zugänge verlässlich erhalten bleiben. Sichergestellt werden muss auch, dass die freien Träger funktionierende digitale Schnittstellen zur Bundesagentur für Arbeit haben, damit die Zusammenarbeit vor Ort nicht durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand erschwert wird. 

Unser Maßstab für die Weiterentwicklung des SGB III: Junge Menschen brauchen verlässliche Unterstützung, individuelle Fördermöglichkeiten und Zugänge, die sich an ihren Lebenslagen orientieren. Ziel muss sein, mehr jungen Menschen den Weg in Ausbildung und Beruf zu eröffnen – nicht, zusätzliche Hürden aufzubauen. 

Autorin: Susanne Nowak 

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