Der Unterhaltsvorschuss unter Spardruck: Wenn die geplante Sozialstaatsreform zur Jugendpolitik wird

Vereinfachen, digitalisieren, Erwerbsanreize verbessern – die Erwartungen an die Sozialstaatsreform sind groß. Gleichzeitig steht die Bundesregierung unter erheblichem Spardruck. Wie beides zusammengeht, entscheidet sich nicht nur an den Reformvorhaben. Auch Veränderungen einzelner Leistungen können erhebliche Folgen haben. Beim Wohngeld wurden diese bereits deutlich. Nun rückt mit dem Unterhaltsvorschuss eine weitere Leistung in den Blick, die für Familien mit geringem Einkommen von besonderer Bedeutung ist.

Bundesfamilienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zahlen. Verbände und Organisationen aus der Familienpolitik sowie der Kinder- und Jugendhilfe kritisieren die Pläne. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) warnt in einem Zwischenruf vor den Folgen für Jugendliche und ihre Familien. Sie sieht darin weit mehr als eine haushaltspolitische Frage.

Wenn Unterhalt ausbleibt, springt der Staat ein

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll ihre finanzielle Lebensgrundlage sichern, wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil leistungsfähig, versucht der Staat, das Geld von ihm zurückzuholen. Denn der Unterhaltsvorschuss ersetzt nicht die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils.

Derzeit kann Unterhaltsvorschuss längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden. Für 12- bis 17-Jährige beträgt die Leistung bis zu 394 Euro monatlich. Die geplante Absenkung der Altersgrenze würde also eine klar umrissene Gruppe treffen: 16- und 17-Jährige, deren anderer Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.

Sparen beim Unterhaltsvorschuss

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wären von der geplanten Neuregelung etwa 80.000 junge Menschen betroffen. Die AGJ kommt auf Grundlage der Geschäftsstatistik zum Unterhaltsvorschussgesetz auf rund 110.000 Jugendliche.

Für Bund, Länder und Kommunen verspricht sich Bundesfamilienministerin Prien Einsparungen von mehreren hundert Millionen Euro. Allein beim Bund sollen es 245 Millionen Euro sein. Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass eine Vollzeitberufstätigkeit für Alleinerziehende mit 16- und 17-jährigen Kindern eher möglich sei.

Für die betroffenen Familien kann die Rechnung anders aussehen. Bis zu 394 Euro im Monat entsprechen maximal 4.728 Euro im Jahr, die dem Alleinerziehenden-Familieneinkommen fehlen würden.

Mehr als eine Empfehlung zur Sozialstaatsreform

Für die Einordnung der Pläne ist eine Unterscheidung wichtig. Die Absenkung der Altersgrenze ist keine Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform.

Die Kommission legte Anfang des Jahres 26 Empfehlungen für einen einfacheren, transparenteren und digitaleren Sozialstaat vor. Das soziale Schutzniveau soll dabei gewahrt bleiben. Empfehlungen zu Leistungskürzungen oder Leistungsausweitungen gehörten ausdrücklich nicht zu ihrem Auftrag.

Beim Unterhaltsvorschuss schlug die Kommission vor, den Parallelbezug mit existenzsichernden Leistungen zu beenden. Hintergrund ist, dass der Unterhaltsvorschuss als vorrangige Sozialleistung beispielsweise auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird. Die Kommission sieht darin unnötigen Verwaltungsaufwand und schlägt vor, die Absicherung künftig unmittelbar über das existenzsichernde Leistungssystem zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Rückgriff auf den unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten bleiben und gebündelt werden.

Noch im Mai erklärte die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke, Änderungen bei Umfang oder Dauer des Unterhaltsvorschusses seien nicht Gegenstand der Empfehlungen der Sozialstaatskommission gewesen. Bei deren Umsetzung sollten strukturelle Verschlechterungen vermieden werden.

Die nun geplante Absenkung der Bezug-Altersgrenze von 16 Jahren geht darüber hinaus. Aus der Debatte über Verwaltungsvereinfachung wird damit beim Unterhaltsvorschuss auch eine Debatte über Einsparungen und das Leistungsniveau.

AGJ: Jugendpolitik durch die Hintertür

Genau hier setzt der Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ an. Unter dem Titel „Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss: Jugend- und Bildungspolitik durch die Hintertür – mehr Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe“ stellt sie die Perspektive der betroffenen Jugendlichen in den Mittelpunkt.

Die AGJ erinnert daran, dass 16 und 17 Jahre kein Alter sind, in dem Unterstützungsbedarfe einfach verschwinden. Im Gegenteil. In dieser Lebensphase würden wichtige Weichen für Schulabschluss, Ausbildung, Studium und den Übergang in ein selbstständiges Erwachsenenleben gestellt. Gleichzeitig entstünden Ausgaben für Mobilität, digitale Ausstattung, Kleidung, Klassenfahrten, Ausbildungssuche, Bewerbungen und gesellschaftliche Teilhabe.

Finanzielle Unsicherheit könne Bildungs- und Teilhabechancen zusätzlich einschränken. Das gilt umso mehr, weil Menschen in Ein-Eltern-Haushalten überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet sind. Die AGJ stellt deshalb eine grundsätzliche jugendpolitische Frage: Warum sollen 16- und 17-Jährige die wirtschaftlichen Folgen tragen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt?

Eine Verschlechterung der materiellen Situation von Familien könne zudem den Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe erhöhen, weil sich der Unterstützungsbedarf betroffener Familien erhöhe. Einsparungen an einer Stelle könnten deshalb an anderer Stelle neue oder zusätzliche Kosten erzeugen.

Kritik auch von Alleinerziehenden

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich gegen die Pläne und hatte eine Petition gestartet, die bereits Ende Juni u. a. an Truels Reichardt, zuständiger SPD-Berichterstatter im Bundestag, übergeben werden konnte. Weitere Organisationen unterstützen den Protest. Der VAMV fordert, den Unterhaltsvorschuss weiterhin allen Kindern unter 18 Jahren zur Verfügung zu stellen, die sich nicht auf die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils verlassen können. Der Verband kritisiert außerdem, dass die Verantwortung für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stärker bei den Alleinerziehenden landen könnte. Denn nicht alle sind ohne Weiteres in der Lage, Unterhaltsansprüche selbst und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Der staatliche Vorschuss bedeutet bislang nicht nur eine finanzielle Absicherung. Mit ihm übernimmt der Staat auch die Aufgabe, den gezahlten Vorschuss bei leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen zurückzufordern.

Sozialstaatsreform: Welche Ziele haben Vorrang?

Die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss steht nicht allein. Auch bei anderen Sozialleistungen sind Veränderungen vorgesehen. Beim Wohngeld etwa plant die Bundesregierung Einschnitte, die dazu führen könnten, dass Haushalte weniger Unterstützung erhalten oder in die Grundsicherung fallen. In einem Kommentar haben wir bereits auf die möglichen Folgen gerade für einkommensarme Familien und junge Menschen hingewiesen.

Sozialleistungen besser aufeinander abzustimmen, Zuständigkeiten zu bündeln und Verwaltung einfacher und digitaler zu machen, kann Menschen den Zugang zu Unterstützung erleichtern. Doch Vereinfachung, Haushaltskonsolidierung, bessere Erwerbsanreize und Armutsbekämpfung sind unterschiedliche Ziele. Sie führen nicht automatisch zu denselben politischen Entscheidungen.

Deshalb kommt es darauf an, welche Ziele bei der Ausgestaltung der Sozialstaatsreform Vorrang erhalten – und welche Folgen einzelne Veränderungen in ihrer Summe haben. Gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen beziehen häufig mehrere Leistungen. Wird an verschiedenen Stellen gleichzeitig gekürzt, können sich die Auswirkungen verstärken.

Der Unterhaltsvorschuss macht diese Frage konkret. Hier geht es um 16- und 17-Jährige in einer Lebensphase, in der Bildungswege entschieden, Ausbildungsplätze gesucht und erste Schritte in ein selbstständiges Leben gegangen werden. Die AGJ mahnt deshalb an, die geplante Änderung nicht allein danach zu beurteilen, wie viel Geld Bund, Länder und Kommunen einsparen können. Ebenso in den Blick gehören die Auswirkungen auf die materielle Absicherung, Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen sowie mögliche zusätzliche Unterstützungsbedarfe.

Die Debatte um den Unterhaltsvorschuss ist damit auch eine jugendpolitische Debatte.

 

Text: Silke Starke-Uekermann

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