Eine Fachkommission der Bundesregierung schlägt einen umfassenden Umbau des Sozialstaates vor. Kernelemente sind, Leistungen zu bündeln, einfacher zugänglich zu machen und stärker auf Pauschalen zu setzen. Insgesamt 26 Empfehlungen gibt die Kommission an die Politik. Die Vertreter*innen aus Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden nennen den eigenen Vorschlag „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“. Für junge Menschen könnten einige Empfehlungen Entlastung und Verbesserung bringen. Es kommt jedoch darauf an, wie die Vorschläge umgesetzt werden.
Vor dem Blick ins Detail ist eine Analyse der Rahmenbedingungen entscheidend. Alles stehe unter Finanzierungsvorbehalt, erklärt die Kommission. Zudem seien für das Umsetzen der Empfehlungen zentrale Voraussetzungen zu erfüllen: Eine reibungslose digitale und verwaltungsrechtliche Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen, eine enge Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, eine Reform mehrerer Sozialgesetzbücher (insbesondere SGB II und SGB XII) sowie eine Grundgesetzänderung. Auf dieser Grundlage bestehe die Chance, dass eine Reform gelingt. Mit Blick auf die Wirklichkeit sind die Bedingungen eher realitätsfern.
Leitlinien aus dem Koalitionsvertrag
Ansprüche aus dem Koalitionsvertrag waren für die Kommission die Leitplanken. CDU/CSU und SPD haben formuliert, dass Leistung und Beratung aus einer Hand erfolgen, Transferentzugsraten aufeinander abgestimmt, und Leistungen zusammengeführt und pauschalisiert werden sollen. Eine massive Rechtsvereinfachung, eine rasche Durchführung, erhöhte Transparenz, Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs und Zusammenlegen von Sozialleistungen sind vereinbart. Das soziale Schutzniveau soll bewahrt werden. Auf dieser Basis hat die Kommission vier Schwerpunkte der Reform definiert: Die Neusystematisierung der Sozialleistungen, die Verbesserung von Erwerbsanreizen, die Rechtsvereinfachung sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Während gerade einmal fünf Empfehlungen zur Neusystematisierung und Verbesserung der Anreize formuliert wurden, beschäftigen sich zwölf mit Rechtsvereinfachungen und neun mit der Modernisierung des Staates.
Leistungen bündeln und zugänglich machen
Empfehlung 1 lautet: „Ein neues einheitliches Sozialleistungssystem schaffen, in dem zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen aufgehen“. Die Grundsicherung (SGB II), Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII), Kinderzuschlag und Wohngeld sowie andere Leistungen müssten zusammenfließen und die Anforderung erfüllen, alle individuellen Bedarfe für das Existenzminimum zu decken. Eine systematische Schlechterstellung will die Kommission ausschließen und schlägt ein neues System aus Existenzsicherung und Existenzunterstützung vor. Die Zweiteilung soll bestehende Zuständigkeiten klar aufteilen.
Empfehlung 2 und 3 zielen in eine ähnliche Richtung: Durch eine möglichst bundesweit einheitliche Verwaltung soll es nur noch eine Anlaufstelle geben und Leistungen aus einem Guss und einer Hand gewährt werden. Persönliche Beratung vor Ort durch Erstanlaufstellen sollen den Zugang zu Leistungen erleichtern. Die Kommission konstatiert, dass im heutigen System viele Menschen wegen der Intransparenz ihnen zustehende Leistungen nicht bekommen. Klarheit soll zudem dadurch entstehen, dass die Anrechnung von Einkommen angepasst wird, damit sich umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt. „Sehr geringe Einkommen sollen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen weniger stark“, legt die Kommission in ihrer vierten Empfehlung nah.
Sozialstaat als Fundament der Demokratie
Vor allem in den ersten vier Empfehlungen spiegelt sich die These der Expert*innen, dass der Sozialstaat Fundament der Demokratie und erfolgreicher sozialer Marktwirtschaft ist. Das System sei komplex und undurchsichtig geworden, Reformen deswegen notwendig. Die Kommission betont auch, dass Empfehlungen zu Leistungskürzungen nicht ihr Auftrag war und der Fokus auf den steuerfinanzierten Leistungen lag. Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung hat die Reformkommission nicht berücksichtig. Auch sie gehören zu wesentlichen Säulen des Sozialstaats.
Das Recht einfacher gestalten
Ab Empfehlung 6 wird es rechtlich komplex. Die Kommission rät dazu, Rechtsbegriffe wie Einkommen, Haushalt, Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft zu harmonisieren. Auch der Begriff „alleinerziehend“ sei unterschiedlich definiert. Leistungen in der Existenzsicherung sollen stärker pauschalisiert, Bagatellgrenzen erweitert und erhöht werden. Aus Sicht der BAG KJS klingt das zunächst vernünftig. Entscheidend ist jedoch, dass die Pauschalen tatsächlich Lebensunterhalt sichern und großzügig bemessen werden. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), Kindergeld und Elterngeld sollen einfacher und schneller bei den Menschen ankommen. Komplexer gestalten sich die Dinge, wenn es um Unterhalt geht. Hier geht die Kommission sehr ins juristische Detail.
Im SGB II und im SGB XII werden Vereinfachungen angestrebt, die vor allem die Behörden – Jobcenter und Sozialamt – entlasten sollen. Ein Vorschlag: Bei der Sozialhilfe (SGB XII) die Bewilligungszeiträume verlängern. Weil die Ausgaben der Eingliederungshilfe seit Jahren steigen – durch höhere Personal- und Sachkosten sowie die wachsende Zahl an Leistungsbeziehenden – könne zudem eine bessere Abstimmung der Leistungen, die Klärung von Schnittstellen, Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens und bessere Steuerungsmöglichkeiten wirken.
Digitale Modernisierung
Die komplexe Bürokratie und die Papierlastigkeit der aktuellen Verfahren ist eine letzte große Hürde der Reform. Die Kommission empfiehlt ein zentrales Sozialportal als Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitzustellen (One-Stop-Shop). Bürger*innen, die das digitale Angebot nicht eigenständig nutzen können, sollen hierzu Unterstützung vor Ort finden. Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden, KI-gesteuerte Prozesse und vernetzte hybride Beratung klingen nach Zukunft, sollen aber bereits ab 2027 Baustein der Reform sein. Damit es gleich losgehen kann, soll sofort (Empfehlung 26) ein Expert*innengremium „Digitalisierung der Sozialverwaltung“ eingerichtet werden, das die Umsetzung der Empfehlungen begleitet.
Unterschiedliche Bewertung der Ergebnisse
Die Vorschläge der Kommission, die an Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas übergeben wurden, haben in Medien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Sozialverbände warnen davor, dass bei der Umsetzung die Bedürftigen Einbußen spüren und der Sozialstaat weiter abgebaut werden könnte. Skepsis besteht, ob die notwendige Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen ebenso wie der Bürokratieabbau gelingt. Die BAG KJS wird die Vorschläge danach bewerten, welche Konsequenzen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene folgen könnten. Mit den Empfehlungen der Kommission ist die Debatte eröffnet.
Text: Michael Scholl



