Der Bundestag berät in den ersten Wochen des Jahres 2026 den Umbau des Bürgergeldes in eine Grundsicherung. Die Bedingungen für Beziehende staatlicher Leistungen sollen verschärft werden, Sanktionen bis zum vollständigen Entzug von Leistungen stehen im Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD. Die BAG KJS hat mit einer Position und einer fachlichen Stellungnahme zum Gesetz deutlich gemacht, dass weniger Härte und mehr Solidarität gerade für Kinder und Jugendliche besser sind.
Mit dem „Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (formal das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) ändert sich die Sicht auf die Menschen, die Unterstützung benötigen. Ihnen wird unterstellt, sich weniger zu bemühen und weniger eigenständig durch Arbeit ihre Lage ändern zu wollen. Der Blick in die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass unter den Leistungsberechtigten ein großer Teil nicht in Arbeit vermittelt werden kann, weil es Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Care-Arbeitende und Menschen mit Erkrankungen sowie Personen in geringfügiger Erwerbstätigkeit, in Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie Schulbesuch sind. Durch verschärfte Auflagen und drohende Sanktionen geraten entsprechend viele Notleidende nach der Gesetzesänderung in Rechtfertigungsdruck.
Position und fachliche Stellungnahme
Die BAG KJS macht in der Position „Die Reform der Grundsicherung jugendgerecht gestalten“ deutlich: Im Mittelpunkt der Reform muss stehen, Menschen zu fördern – insbesondere junge Menschen. Die vorrangige Qualifizierung für oder in Ausbildung und Beruf muss vor der Vermittlung in Arbeit angestrebt werden. Leistungen müssen gebündelt und derart bereitgestellt werden, dass Teilleistungen (etwa Bildung und Teilhabe, Kinderzuschläge, Wohngeld) inkludiert sind. Vertrauen und Zutrauen des Staates in die Menschen muss Leitgedanke in der Grundsicherung sein. Diese Gedanken prägen zugleich die fachliche Stellungnahme zum Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung.
Folgen für Kinder und Jugendliche
Gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (dokumentiert auf der Ministeriumsseite) hat die Regierung auf Drängen aus dem Innen- sowie Wirtschaftsressort nochmals Bedingungen zur Zusammenarbeit der Betroffenen mit den Jobcentern verschärft. Das Ziel der Änderungen: Rechtswege einschränken und Verwaltungsakte stärken. Die BAG KJS fürchtet, dass mit dem Gesetz die Armut steigen wird und vor allem Kinder und Jugendliche indirekt betroffen sind, wenn Mitglieder der „Bedarfsgemeinschaft“ schneller (ein versäumter Termin) und stärker (erst kürzen, dann streichen der Bezüge) sanktioniert werden.
Die neue Grundsicherung schürt Angst bei Betroffenen und steigert den Druck, obwohl die Lebenslage in den meisten Fällen bereits fragil bis prekär ist. Die BAG KJS warnt in der Position: Die Chancen auf Bildung, soziale Teilhabe und eine stabile Zukunft werden bei Kindern und Jugendlichen massiv gefährdet. Daraus resultieren Einschränkungen in der persönlichen Entwicklung, die zu gravierenden Nachteilen im späteren Leben führen können. Finanzielle Notlagen belasten Familien nicht nur wirtschaftlich stark, sondern auch mental. Sie können zu Konflikten, Stress oder gesundheitlichen Problemen führen. Kinder und Jugendliche leiden doppelt: sowohl unter der finanziellen Einschränkung als auch unter den familiären Spannungen.
Kritische Punkte
Zu den kritischen Punkten im Gesetz gehören, dass stärker in Arbeit als in Aus- und Weiterbildung vermittelt werden soll – mit Ausnahmen für junge Menschen. Beim Vermögen, das geschont werden kann, werden junge Menschen gegenüber älteren enorm benachteiligt; die BAG KJS fordert einen einheitlichen Wert für alle Altersgruppen. Problematisch ist, dass Bedürftige künftig als Mieter*innen Verstöße gegen zu hohe Mieten rügen sollen. Nebenwirkung – so die Befürchtung der BAG KJS – ist ein weiter schrumpfender Bestand an bezahlbarem Wohnraum und ein Anstieg von Obdachlosigkeit.
Rolle der Jugendsozialarbeit nutzen und stärken
Positiv sind geplante Änderungen im SGB III, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum SGB II mitverhandelt werden. Die Zusammenarbeit der Rechtskreise im Falle junger Menschen soll verbessert werden. Die Agenturen für Arbeit (SGB III), Jobcenter (SGB II) und Jugendämter (SGB VIII) sollen besser und stärker kooperieren. Erstmalig soll im Gesetz das Modell der Jugendberufsagentur definiert werden. Dort arbeiten die Akteure im Idealfall im Sinne der jungen Menschen zusammen. Die BAG KJS fordert über die Definition der Jugendberufsagentur hinaus bundesweit einen einheitlichen, qualitativen und verbindlichen Rahmen über deren Finanzierung, Auftrag und Struktur. Die Agenturen sollten aus Sicht der BAG KJS zudem Leistungsangebote für junge Menschen mit unterschiedlichen Bedarfslagen festlegen und das Angebotsspektrum kontinuierlich weiterentwickeln.
In der vorgesehenen Ausweitung einer umfassenden Beratung reklamiert die BAG KJS – im Sinne der Subsidiarität – eine zentrale Rolle der Jugendsozialarbeit. Statt neue Strukturen zu schaffen, wird empfohlen, die bestehende Beratung, Betreuung und Unterstützung junger Menschen durch Träger der Jugendsozialarbeit nachhaltig zu sichern. Denn in der Beratung sind alle Lebensumstände der jungen Menschen zu berücksichtigen, insbesondere deren familiären und sozialen Hintergründe.
Text: Michael Scholl



